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Bildungsreformen stärken Sprachförderung, Inklusion und Personalsuche
Schulische und frühkindliche Bildung in Bremen werden auch durch Entbürokratisierung deutlich gestärkt
Der Bremer Senat hat mit der Novellierung des Bremischen Schulgesetzes sowie des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (BremKTG) bedeutende Reformen auf den Weg gebracht. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt diese umfassenden Änderungen, die die schulische und die frühkindliche Bildung in Bremen stärken werden, und sieht darin wichtige Schritte zur Stärkung der Bildungslandschaft in Bremen und zur Sicherstellung gleicher Bildungschancen für alle Kinder.
Inklusion eng an den Schulen
Die Reform des Schulgesetzes verankert die Inklusion jetzt noch fester im Bremer Bildungssystem. „Mit einem eng an Schulen angegliederten Unterstützungssystem und der gesetzlichen Verankerung der Bildungsabteilungen der Regionalen Bildungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) sowie schaffen wir die Grundlage für eine bessere individuelle Förderung aller Schüler*innen“, erklärt Franziska Tell, die kinder- und bildungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion: „Nachdem zum Schuljahr 2024/2025 das Förderzentrum an der Fritz-Gansberg-Straße geschlossen wurde, ist es bedeutend, dass dieser Schritt jetzt auch formal im Schulgesetz verankert wird.“
Mit der Sprache fängt es an
Ein weiterer zentraler Punkt der erneuerten Gesetze ist die Absicherung der Sprachstands-Feststellung bei Vorschulkindern, die nicht in Kindertageseinrichtungen betreut werden. „Das ist ein wichtiger Baustein unserer Sprachförderung und ein wesentlicher Teil des Kita-Brückenjahres. Wir stellen so sicher, dass alle Kinder, die sie brauchen, eine frühzeitige Sprachförderung bekommen. Gerade Kinder, die noch keine Kita besuchen, haben ja häufig hohe Förderungsbedarfe. Die aufsuchende Arbeit bei der Feststellung des sprachlichen Entwicklungsstands muss dabei weiter intensiviert werden, und der Besuch einer Kita muss immer wieder gezielt beworben werden – damit Kinder mit Förderbedarfen so früh wie möglich Unterstützung erhalten“, so Tell weiter.
Datengestützte Evaluation der Bildungsqualität
Die datenschutzrechtlichen Regelungen für das Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB) wurden ebenfalls gesetzlich verankert. So kann die datengestützte Weiterentwicklung des Unterrichts und von Fördermaßnahmen wissenschaftlich fundiert begleitet werden. Das ist auch über die Sprachförderung hinaus wichtig für gute Bildung und gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen. Auch für die Gesundheitsfachkräfte in unseren Schulen werden die Grundlagen geschaffen, um eine umfassende Gesundheitsversorgung von Schüler*innen nicht an Hürden des Datenschutzes scheitern zu lassen.
Mehr Verlässlichkeit für Kinder und Eltern
Die Reform des Bremischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege soll dem akuten Fachkräftemangel in Kindertageseinrichtungen begegnen: „Damit Alleinerziehende und Berufstätige besser abgesichert sind und besser planen können und weil es für Kinder gut ist, wenn ihr Kita-Alltag auch wirklich jeden Tag stattfindet, soll künftig mehr Flexibilität bei kurzfristigen Personalausfällen möglich sein: Durch Erkrankungen von Erzieher*innen soll es nicht mehr kurzfristig immer wieder zu Einrichtungsschließungen kommen, die Eltern und Kinder zu oft aus ihrem Alltag herausreißen“, so Tell.
Mehr Fachkräfte schneller in die Kitas
Die kinder- und bildungspolitische Sprecherin betont aber: „Gute Bildung beginnt mit einer qualitativ hochwertigen frühkindlichen Bildung. Die kann nur mit ausreichend Fachpersonal gelingen – und hochqualifiziertes Personal muss möglichst schnell und einfach in die Einrichtungen kommen.“ Deshalb wird in dem neu gefassten Gesetz ein direkterer Zugang für Personen mit Bachelorabschlüssen in Kindheitspädagogik, Elementarpädagogik oder Sozialpädagogik in die Kitas ermöglicht. Das gilt insbesondere auch für Leitungspositionen; spezielle Genehmigungen dafür entfallen jetzt. Das Ziel, mindestens die Hälfte der noch nicht voll ausgebildeten Fachkräfte weiterzuqualifizieren, ergänzt die Bemühungen um mehr künftige Fachkräfte ebenfalls. Dabei wird zunächst eine leichte Absenkung der Qualitätsstandards von Kitas bei kurzfristigen Personalausfällen in Kauf genommen, aber bis Ende 2027 evaluiert und gegebenenfalls korrigiert. Zudem wird die praxisintegrierte Ausbildung auch im kommenden Schuljahr fortgesetzt: Bereits berufstätige, in anderen Bereichen ausgebildete Personen sollen so vermehrt erreicht und motiviert werden.
Potentiale der schulischen Ausbildung ausschöpfen
Eine bessere Zielgruppenansprache von Menschen, die gerade ihre Schulzeit beenden, wünscht sich Tell auch für die schulische Ausbildung (InRa): „Durch eine noch engere Verknüpfung mit der Praxis und durch klare finanzielle Rahmenbedingungen könnten wir so noch mehr Auszubildende für die Fachschule gewinnen“, ist sich die kinderpolitische Sprecherin der Grünen sicher.