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Verstößt Ex-Verfassungsschutzchef Maaßen gegen Beamtenpflichten? Die Bundesinnenministerin muss eingreifen
Als Beamter im Ruhestand ist der Werteunion-Parteigründer an die Treuepflicht zum Staat gebunden.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet seinen ehemaligen Präsidenten Hans-Georg Maaßen und hat ihn im nachrichtendienstlichen Informationssystem im Bereich Rechtsextremismus gespeichert. Es hat eine umfangreiche Materialsammlung zu dem Politiker angelegt, der bisher der CDU angehörte und nun die „Werteunion“ als neue Partei etablieren will.
Michael Labetzke, der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bremischen Bürgerschaft, fordert von der zuständigen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eine unverzügliche Prüfung, „ob und wenn ja, inwieweit“ Maaßen gegen Beamtenpflichten verstoßen hat: „Das Beamtenrecht regelt das besondere Dienst- und Treueverhältnis zwischen dem Staat und seinen Beamten und hat eine entscheidende Schutzfunktion für die Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht hat eine politische Treuepflicht betont, die eine Identifikation mit den Ideen unserer freiheitlichen demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Ordnung erfordert. Beamtinnen und Beamte müssen aktiv für sie eintreten und das Verfassungsgericht fordert dazu ausdrücklich, mehr als eine formal korrekte, aber uninteressierte, kühle, innerlich distanzierte Haltung‘ zu Staat und Verfassung. Es verlangt, dass sie sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanzieren, die den Staat angreifen, bekämpfen und diffamieren.“
Nach Labetzkes Ansicht muss auf Grundlage dieser Bestimmungen geprüft werden, ob Maaßen gegen die Treuepflicht verstoßen hat, die für Beamte auch im Ruhestand gilt: „Er hat ausdrücklich und mehrfach öffentlich erklärt, dass die Werteunion, die er vom Verein zur Partei machen will, mit allen anderen Parteien sprechen und auch koalieren wolle. Damit sind auch die drei als gesichert rechtsextrem eingestuften Landesverbände der AfD gemeint.“ Schon damit verstoße Maaßen gegen die Treuepflicht, meint Labetzke, „und das muss entsprechende Konsequenzen haben. Wir sprechen immer von der wehrhaften Demokratie. Das Beamtenrecht ist ein Werkzeug dieser wehrhaften Demokratie und muss hier zur Anwendung kommen. Meiner Ansicht nach dürften Beamt*innen, aktiv oder im Ruhestand, generell weder die AfD unterstützen noch Mitglied dieser Partei sein – das muss mindestens für ihre gesichert rechtsextremen Gliederungen gelten: Auch hier müssen die Innenminister*innen von Bund und Ländern aktiv werden.“