Tierschutz | Umwelt- und Naturschutz

Update für Bremens Stockangelrecht von 1541

Wer angelt, soll auch wissen, wie das geht.

Vor fast 500 Jahren, am 20. Juli 1541, hat der damalige Kaiser des Heiligen Römischen Reichs, Karl V., dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt Bremen bestätigt, die Fischerei in der Weser frei ausüben zu dürfen, „so wie es seit unvordenklicher Zeit Brauch und Herkommen gewesen sei“. Der Bremer Stockangelschein entspricht damit einem Erlaubnisschein, in den bestimmten Gewässern für den Eigenbedarf angeln zu dürfen. „Diese Tradition werden wir fortsetzen“, erklärt Philipp Bruck als tierpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft. „Der Stockangelschein ersetzt bisher aber auch einen Befähigungsnachweis, also den Nachweis der Sachkunde zum Beispiel durch einen Angelschein. Das wollen wir jetzt ändern“, ergänzt der stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende.

„Fische sind intelligente, empfindungsfähige und soziale Tiere. Deshalb sollten sich alle Menschen, die angeln, zumindest mit einigen Grundlagen auskennen – so wie das Tausende Angler*innen in Bremen durch einen Angelschein nachgewiesen haben: Dazu gehört Wissen darüber, was ich mit dem geangelten Fisch mache, wie ich ihn betäube und töte, statt ihn erstmal lebendig in eine Tüte oder in einen Eimer zu werfen und so zusätzlich zu quälen. Dazu gehört Wissen, welche Fische ich überhaupt angeln darf, wie groß der Fisch sein muss, wann ich welche Fische angeln darf, wann und wo Schonzeiten gelten. Dafür gibt es den Angelschein, der nach Lehrgang und Prüfung gegen eine geringe Gebühr erworben werden kann, und der zukünftig auch für das Stockangelrecht Voraussetzung sein soll. Dieser Aufwand sollte es uns und allen, die angeln, wert sein. Heute erhält die Bremer Tradition von 1541 ein zeitgemäßes Update für das 21. Jahrhundert – um das Leid für die Fische, die geangelt werden, zumindest etwas zu reduzieren“, freut sich Bruck über den Beschluss und die gesetzliche Umsetzung des vom ihm initiierten Antrags.