Gesundheit

Grünen-Fraktion gegen Gebühr für Notfallversorgung

Die Grünen-Fraktion lehnt eine Gebühr für das Aufsuchen einer Notfallaufnahme ab. Die entsprechende Forderung der Kassenärztlicher Vereinigung und des Ärzteverbandes Hartmannbund ist keine Lösung, so die gesundheitspolitische Sprecherin Ilona Osterkamp-Weber, nötig ist vielmehr ein besser abgestimmtes System der Notfallversorgung im Land Bremen: „Eine Gebühr für die Notfallversorgung ist ungerecht, bedeutet weiteren Bürokratieaufwand und hält Menschen mit schmalem Budget womöglich davon ab, sich im Ernstfall rechtzeitig helfen zu lassen. Die Notfallversorgung von Menschen darf sich nicht am Geldbeutel entscheiden! Bremen braucht dringend ein Konzept für die Notfallversorgung. Der Fokus muss dabei auf ein abgestimmtes Handeln der Klinik-Notaufnahmen mit den Angeboten der Kassenärztlichen Vereinigung gerichtet werden. Öffnungszeiten, Erreichbarkeiten und Vorhaltungen sind bisher zu wenig aufeinander abgestimmt. Die Notfallnummern 112 und 1126117 brauchen eine gemeinsame Leitstelle, die die Ersteinschätzung vornimmt und die betroffenen Personen zielgenau an die jeweiligen Versorgungsangebote weiterleitet. Unterstützt wird ein solches Angebot bestenfalls mit Dolmetscherdiensten, Telemedizin und weiteren ambulanten Notfallhilfen in den Bereichen Palliativversorgung, soziale Hilfen sowie psychosozialen Krisendiensten.“

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen betont, dass Bremen für diese konkreten Schritte zur Entlastung der Notaufnahmen nicht auf die anstehenden Entscheidungen des Bundes warten muss. Zugleich erwartet Ilona Osterkamp-Weber, dass die Bundesregierung die anstehende Reform der Notfallversorgung zügig vorantreibt: „Ob die Refinanzierung der Vorhaltekosten, die leistungsbezogene Vergütung der Kassenärztlichen Vereinigungen, Personalschlüssel oder auch die weitere Professionalisierung des Personals in den Notaufnahmen und Notfallpraxen – je eher der Bund hier wegweisende Entscheidungen für eine gute Notfallversorgung trifft, desto besser. Das muss das Gesundheitsressort aber nicht davon abhalten, kurzfristig eine wirksamer aufeinander abgestimmte Organisation der Notfallversorgung im Land Bremen anzugehen.“