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Radio Bremen und der öffentlich-rechtliche Rundfunk müssen sich zeitgemäß entwickeln können

Auch im Internet müssen Medienvielfalt, Informationsfreiheit und Innovationen möglich bleiben.

Der Bremer Senat hat heute beschlossen, die Staatsverträge zur Finanzierung und zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu unterzeichnen, die von den Regierungschef*innen der Länder Ende 2024 in einem Kompromiss geeint wurden. Demnach wird der Rundfunkbeitrag erst im Jahr 2027 erhöht und ab diesem Zeitpunkt ein automatisiertes Verfahren als Grundlage für die künftige Beitragshöhe eingeführt. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion begrüßt grundsätzlich die Intention, die finanzielle Ausstattung der Rundfunkanstalten von politischen Entscheidungen zu entkoppeln. Franziska Tell, medienpolitische Sprecherin der Grünen in der Bremischen Bürgerschaft, betont: „Gerade in Zeiten, in denen Desinformationen und Falschmeldungen unsere Medienlandschaft fluten, ist ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk extrem wichtig, der auf einer guten finanziellen Grundlage dauerhaft abgesichert ist.“

Kritisch sieht Tell jedoch die zeitlich um zwei Jahre verschobene Beitragserhöhung. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte in ihrer Berechnung eine notwendige Erhöhung des Rundfunkbeitrages bereits ab 2025 ermittelt. „Diese Erhöhung wäre auch für Radio Bremen als Rundfunkanstalt von großer Bedeutung, um das Angebot sicherzustellen und notwendige Reformen und Entwicklungen weiter intensiv voranzutreiben“, erläutert Tell. „Die zügige Erfüllung dieses Anspruchs und Auftrags wird für Radio Bremen durch den Kompromiss der Ministerpräsident*innen nun deutlich schwieriger. Das sehen wir kritisch und besorgt – denn das kann den öffentlich-rechtlichen Rundfunk eher angreifbar machen, als ihn zu schützen.“

Parallel zur Finanzierung steht mit dem Reformstaatsvertrag auch eine genauere Regelung an, wie sich die Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Sender von privaten Presseprodukten unterscheiden müssen: Es soll weiterhin eine „Presseähnlichkeit“ vermieden werden. „Grundsätzlich ist es wichtig, die Medienvielfalt in Deutschland und der Welt zu sichern“, so Franziska Tell: „Hierzu zählt in unseren Augen aber auch, dass auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Techniken und Kulturen des Internets für seine Onlineangebote zeitgemäß nutzen und stetig weiter entwickeln und voranbringen kann. Der Reformstaatsvertrag lässt dies grundsätzlich zu, das ist gut so. Es gibt dabei aber deutlichere Beschränkungen als bisher, die auch mit Unklarheiten für die Sender verbunden sind – etwa, wann eine Meldung schriftlich ausgespielt werden kann. Wir Grünen halten es für essenziell, dass Radio Bremen und der öffentlich-rechtliche Rundfunk insgesamt ihre Produktionen und Informationen im Internet als wichtigstem Ausspielweg aller Medien zur Verfügung stellen können - auch ergänzend zu ausgespielten Radio- und Fernsehbeiträgen. Ohne öffentlich-rechtliche Inhalte wären sie Sozialen Medien und Plattformen um ein Vielfaches ärmer.“

Die Grüne Fraktion wird die Auswirkungen des Beschlusses auf die Arbeit und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere von Radio Bremen, aufmerksam beobachten und sich weiterhin für eine angemessene Finanzierung und zeitgemäße Regeln einsetzen. „Sollte sich zeigen, dass die jetzt vorgelegten Bestimmungen zu viele Unsicherheiten oder Beschränkungen für die Sender bedeuten, werden wir uns hier auch künftig für eine Überarbeitung und eine Nachsteuerung einsetzen: Medienentwicklung ist work in progress und kann nicht dauerhaft statisch festgeschrieben werden.“