Gesundheit | Wissenschaft
Nebenstudium für berufstätige Hebammen erleichtern!
Die Grünen setzen sich für eine unbürokratische akademische Nachqualifizierung von berufstätigen Hebammen ein. Dies soll drohende Nachteile gegenüber studierten Hebammen bei der Entlohnung und auch europaweiten Anerkennung vermeiden. Ein entsprechendes Positionspapier hat die Fraktion nun für weitere Beratungen in der Koalition beschlossen. Kernpunkt: Beim nebenberuflichen Studium soll demnach die Berufsausbildung zu 75 Prozent angerechnet werden. Ein umstrittener Beschluss der Kultusminister*innenkonferenz sieht hingegen bisher eine Anrechnung von maximal 50 Prozent vor. Dies hätte aber für Hebammen ein nebenberufliches Studium von bis zu 9 Semestern zur Folge, so dass sie dem Arbeitsmarkt über lange Zeit teilweise entzogen wären und sich die Versorgung junger Familien verschlechtern könnte. Neben der höheren Anrechnung des Hebammenexamens aufs Studium fordern die Grünen, dass die wissenschaftliche Qualifizierung für berufstätige Hebammen gebührenfrei sein muss.
Bremen muss den berufstätigen Hebammen für die akademische Nachqualifizierung eine tragfähige Brücke bauen, so die wissenschaftspolitische Sprecherin Solveig Eschen: „Die Akademisierung des Hebammenberufes ist absolut richtig, weil Hebammen damit endlich die verdiente Aufwertung erhalten. Wir müssen aber auch Chancengleichheit für bereits berufstätige Hebammen herstellen. Die Akademisierung darf bei der Entlohnung und Anerkennung der Abschlüsse von Hebammen nicht zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft führen. Bremen muss Hebammen mit Berufsausbildung eine pragmatische Brücke zur wissenschaftlichen Nachqualifizierung bauen. Dazu gehört, ihre Ausbildung zu 75 Prozent aufs Bachelor-Studium anzurechnen. Sie sollten nur die Module machen müssen, die unbedingt erforderlich sind. Und das ebenso gebührenfrei wie dies bei Studienanfängerinnen der Fall ist.“
Aus Sicht der Grünen sollte Bremen bei der wissenschaftlichen Nachqualifizierung der Hebammen vom Beschluss der Kultusminister*innenkonferenz abweichen, betont Solveig Eschen: „Die bisher von der Kultusminister*innenkonferenz vorgesehene Anrechnung von Berufsausbildungen auf ein Studium von lediglich 50 Prozent lehnen wir für die Hebammenausbildung ab. Für die Übergangsphase von der Berufsausbildung hin zum Hebammenstudium ist diese Regelung nicht angemessen. Bremen kann hier eine Vorreiterrolle einnehmen, denn rechtlich verbindlich ist der Beschluss der Kultusminister*innen nicht. Er führt zu Problemen: Das lange nebenberufliche Studium hätte zur Folge, dass die Hebammen bei dieser Doppelbelastung weniger arbeiten könnten. Das würde eine geringere Versorgung für junge Familien bedeuten und die Hebammen hätten erhebliche wirtschaftliche Einbußen. Dies kann mit einer pragmatischen Lösung vermieden werden, damit Bremen auch für erfahrene Hebammen attraktiv bleibt.“