Umwelt- und Naturschutz
Koalition will Gründächer auch für Reihenhäuser verpflichtend machen
Gründächer sollen künftig auch für neue Reihenhäuser zur Pflicht werden. Die bisherige Ausnahme im Begrünungsortsgesetz soll gestrichen werden. Überprüft werden soll zudem, ob die Ausnahme für Gewerbehallen gekippt werden kann. Einen entsprechenden Antrag der Koalition, den die Grünen erarbeitet hatten, hat die Stadtbürgerschaft heute beschlossen. Die Initiative sieht außerdem vor, Fassadenbegrünung bei Neubauten als neues Element ins Ortsgesetz aufzunehmen und diese auch im Förderprogramm für Dachbegrünungen zu berücksichtigen. Dabei muss allerdings darauf geachtet werden, dass die Begrünung weder das Gemäuer beschädigt noch die Geh- und Radwege einschränkt. Nicht zuletzt soll der Senat ein Verbot von bestehenden Schottergärten prüfen.
Der Vorstoß ist ein Baustein, so der umweltpolitische Sprecher Ralph Saxe, um die Folgen des Klimawandels abzumildern und die Biodiversität zu fördern: „Bremen mit seiner begrenzten Fläche muss angesichts des Klimawandels jede Möglichkeit nutzen, Menschen vor Überhitzung im Sommer zu schützen und ausreichende Versickerungsmöglichkeiten für den zunehmenden Starkregen zu schaffen. Dafür sind begrünte Dächer ein wirksames Mittel. Gründächer kühlen Gebäude bei Hitze herunter. Sie halten Niederschläge zurück. Das entlastet bei Starkregen die Kanalisation, die Überflutungsgefahr sinkt. Außerdem verbessern begrünte Dächer die Luftqualität, bieten bedrohten Insekten einen Lebensraum und fördern so die Biodiversität. Diesem Ziel dient ebenso das anvisierte Verbot bereits bestehender Schottergärten, auch wenn das rechtlich nicht leicht wird. Diese naturfeindlichen Steinwüsten schaden dem Stadtklima und gefährden die Artenvielfalt.“