Klimaschutz und Energiewende
Klage statt Konzept: CDU bläst zum Frontalangriff auf Klimaschutz
Die Grünen-Fraktion bewertet die heute angekündigte Klage der Bremer CDU gegen die Kreditermächtigungen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro für dringend notwendige Klimaschutz-Maßnahmen als politisch motiviert. „Wer angesichts der zugespitzten Klimakrise die notwendigen Investitionen infrage stellt, gefährdet die Zukunft unseres Bundeslandes und den Wirtschaftsstandort. Die CDU bleibt ein konkretes Konzept zur Finanzierung der Klimaschutzmaßnahmen weiterhin schuldig. Ihre Klimaanleihe reicht für die notwendigen Investitionen vorne und hinten nicht aus. Eine Anleihe bedeutet auch nichts anderes als Verschuldung. Die CDU präsentiert eine Scheinlösung. Die Sonntagsreden der CDU zum Klimaschutz sind ohne hinreichende Finanzierung wertlos“, betont der klimapolitische Sprecher Philipp Bruck. „Wer sagt, wir dürften die Klimakrise heute nicht mit allen Mitteln bekämpfen, nur weil sie schon 1972 bekannt war, verschweigt nicht nur die zentrale Rolle der CDU beim Versäumnis der letzten Jahrzehnte, sondern offenbart auch eine krude Haltung gegenüber künftigen Generationen. Ein ‚Pech gehabt, eure Eltern haben es nicht gelöst‘ hilft jungen Menschen nicht weiter. Entscheidend ist, dass in den letzten Jahren neue Erkenntnisse u. a. zu Kipppunkten im Klimasystem die Dramatik der Krise und die Handlungsnotwendigkeit für den Staat noch viel deutlicher gemacht haben.“
Die Grünen-Fraktion hält das kreditfinanzierte Klimaschutz-Paket mit konkreten Vorhaben wie der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude wie Schulen und Kitas, die Unterstützung der Stahlwerke beim Umstieg auf eine klimaneutrale Produktion oder auch den Ausbau der Nah- und Fernwärmenetze weiterhin für die richtige Lösung. „Um in der Klimakrise das schlimmste Szenario noch abzuwenden, bleibt nur ein kurzes Zeitfenster. Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, eine Notlage zu erklären und die konkreten Maßnahmen mit Krediten zu finanzieren. Das hat das Wieland-Gutachten klar herausgearbeitet. Die Schuldenbremse sieht bewusst Ausnahmen vom Verbot der Neuverschuldung vor. Die Länder sind auch angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gezwungen, die Klimakrise einzudämmen. Die notwendigen Klimaschutzinvestitionen sind im Rahmen des normalen Haushaltes nicht zu bewältigen. Jetzt zu wenig zu tun, würde für unser Bundesland am Ende noch viel teurer. Das hat selbst die Berliner CDU verstanden, die mit der gleichen Begründung wie Bremen einen Klima-Fonds auflegt. Das zeigt: Der Bremer CDU geht es mit ihrer Klage vor allem um Stimmungsmache gegen den Senat, bei der Ausfinanzierung der Klimaschutzmaßnahmen macht sie sich indes vom Acker“, so Philipp Bruck.