Inneres | Klimaschutz und Energiewende

Innensenator Mäurer muss Bremer Klimaschutz-Controlling endlich umsetzen

Das Statistische Landesamt hat einen Auftrag und die Expertise - setzt sie aber nicht um.

Die Grünen-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft erwartet von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD), dass er den für den Klimaschutz essentiellen Pflichten seines Ressorts nachkommt. Trotz der ab diesem Jahr 2025 gesetzlich geltenden Berichtspflicht über Kohlendioxid-Emissionen und weitere Treibhausgas-Emissionen sieht sich der Innensenator jedoch leider bisher dazu nicht in der Lage. Die Grünen-Abgeordnete Franziska Tell kritisiert dieses Versäumnis scharf: „In der heutigen Sitzung des Klima-Controlling-Ausschusses wurde aus dem Statistischen Landesamt berichtet, dass es Kontakt zu verschiedenen Instituten aufgenommen hat, die entsprechende Expertise in der Berichterstellung haben und Bremen diese liefern können. Sie wurden aber bisher nicht beauftragt – der Grund dafür ist uns nicht ersichtlich. Senator Mäurer ist für das Statistische Landesamt als durchführende Institution des Klimacontrollings zuständig. Wir erwarten vom Innensenator, dass er die Beauftragung für diese externe Expertise jetzt zeitnah auf den Weg bringen lässt, damit Bremens CO₂-Bilanzen so zeitnah wie möglich erstellt und beurteilt werden können.“

Bremens Klimaschutzgesetz wurde schon Anfang 2023 reformiert

Im Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz wurden im März 2023 verschiedene Berichtspflichten über Kohlendioxid-Emissionen und weitere Treibhausgas-Emissionen festgelegt. „Es war also genug Zeit, das Controlling zu konzipieren und umzusetzen“, so Franziska Tell: „Und offenbar gibt es dafür auch konkrete Möglichkeiten, die bisher aber nicht realisiert werden.“ Beim Klima-Controlling sollen – neben einer finalen Bilanz jedes Kalenderjahrs nach zwei Jahren – auch zeitnahe vorläufige Schätzungen nach neun und nach 15 Monaten vorgelegt werden. Insbesondere mit der vorläufigen CO₂-Bilanz nach 15 Monaten können die Erfolge der Klimapolitik des Senats bewertet und wo nötig Maßnahmen korrigiert werden. Mit diesem zentralen Instrument werden beschlossene Klimaschutzmaßnahmen also nicht nur überprüft, sondern sollen vor allem auch so justiert und gesteuert werden, dass das notwendige und vereinbarte Ziel der Klimaneutralität im Land Bremen spätestens 2038 erreicht werden kann: „Das ist ein wichtiges Ziel unserer Bremer Koalition“, so Tell.

„Ohne Bilanzierung kann Klimaschutz nicht effektiv gesteuert werden“

Die Grünen-Vertreterin im Klima-Controllingausschuss weiter: „Für die nahe Zukunft erwarten wir, dass eine fristgerechte Bilanzierung sichergestellt wird. Denn auf der Basis dieser konkreten Daten können Klimaschutzmaßnahmen konkretisiert und effektiv angepasst werden. Es gibt einen guten Grund, dass die gesetzlichen Vorgaben 2023 einvernehmlich so beschlossen und geregelt wurden – und es gibt keinen Grund, sie nun auszubremsen: Der Innensenator ist in der Pflicht, das Bremer Klimaschutzgesetz jetzt umzusetzen.“