Bau- und Stadtentwicklung | Umwelt- und Naturschutz
Entscheidung zu Brokhuchting: Hochwasserschutz hat Bestand
Das Überschwemmungsgebiet Brokhuchting darf nicht bebaut werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Bremen nach mehrjährigem Rechtsstreit zu Gunsten der Stadt entschieden. Die Grünen-Fraktion hatte das einst von der Großen Koalition geplante Baugebiet angesichts der Hochwassergefahr vehement abgelehnt und bewertet das Urteil als wegweisendes Signal für einen starken Hochwasserschutz im Außenbereich der Stadt.
Der bau- und stadtentwicklungspolitische Sprecher Robert Bücking erklärt dazu: „Auch wenn es in diesem Prozess um Fristen und Versäumnisse ging, unterm Strich ist diese Gerichtsentscheidung ein wichtiger Beitrag zum Schutz des Außenbereichs unserer Stadt und der von Ochtum, Hamme und Wümme geprägten typischen Feuchtwiesen. Es ist beruhigend, dass sich diese Position auch in der Bremer Politik durchgesetzt hat, wie man auch am neuen Gewerbeentwicklungsplan erkennen kann.“
Der umweltpolitische Sprecher Ralph Saxe ergänzt: „Für uns ist die Bebauung des Brokhuchtinger Überschwemmungsgebietes politisch schon lange nicht verhandelbar. In der Klimakrise und angesichts des notwendigen Erhalts von Frischluftschneisen wäre so etwas anachronistisch. Wir fördern stattdessen die Innenentwicklung beim Bauen. Das Urteil des OVG setzt aber auch insofern Maßstäbe, als dass es nicht ausreicht, innerhalb von neun Jahren nur mit Alibimaßnahmen einen Baubeginn zu suggerieren.“
Zum Hintergrund:
2003 hatte die damalige Große Koalition in Brokhuchting den Bau von 400 Einfamilienhäusern genehmigt. Die Projektgesellschaft verpflichtete sich, das Bauvorhaben innerhalb von neun Jahren vollständig umzusetzen. Die Fristen liefen 2011 ab, ohne dass der Investor auch nur einen Stein auf den anderen gesetzt hatte. Der Bebauungsplan wurde aufgehoben. Dagegen ging die Projektgesellschaft rechtlich vor und verlor zunächst vor dem Verwaltungsgericht und jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht. Heute ist das Areal in Brokhuchting als Überschwemmungsgebiet festgesetzt, in dem nicht gebaut werden darf.