Tierschutz | Wissenschaft
Bremer Hochschulen müssen mehr Alternativen zu Tierversuchen entwickeln
Versuche an fühlenden Lebewesen sind ethisch nicht zu rechtfertigen - darum verlangen Tierschutzgesetz und Hochschulgesetz Alternativen ohne Tierleid. Diesem Auftrag kommen Forschung und Lehre noch nicht ausreichend nach
Das deutsche Tierschutzgesetz legt fest, dass Tierversuche nur durchgeführt werden dürfen, wenn es keine Alternativmethoden für den jeweiligen Versuch gibt. Nach dem Bremischem Hochschulgesetz sollen solche Alternativmethoden gezielt gefördert werden. Die Bürgerschaftsfraktion der Grünen hat daher beim Senat den Stand der Umsetzung erfragt. Philipp Bruck, tierpolitischer Sprecher der Fraktion, kommentiert die Senatsantwort:
„Die Antworten zeigen, dass in Bremen immer noch Tausende Tiere jedes Jahr in Versuchen eingesetzt und getötet werden: Fische, Mäuse, Frösche, Ratten – die eingesetzten Tiere und die Versuche sind vielfältig, aber sie haben alle eines gemeinsam: Versuche an fühlenden Lebewesen sind ethisch nicht zu rechtfertigen. Wir fordern deshalb einen vollständigen Ausstieg aus den Tierversuchen in Forschung und Lehre. Das Hochschulgesetz verpflichtet die Hochschulen deshalb, an Alternativen zu arbeiten. Diesem Auftrag kommen sie bislang offenkundig noch nicht ausreichend nach; in den vergangenen zwei Jahren wurden hier keine weiteren Fortschritte erzielt.
Obwohl die Hochschulen bereits vielfältige Alternativen zum Tierversuch nutzen, werden in der Lehre auch immer noch viele Tiere eingesetzt, um Studierende auf spätere Tiernutzungen vorzubereiten, sei es in der Fischerei oder für Tierversuche. In der Forschung werden Mäuse depressiv gemacht, um mit ihnen experimentieren zu können – mit zweifelhaftem Nutzen. Es muss das Ziel bleiben, Stück für Stück auch diese verbliebenen Tierversuche abzuschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass mit Nachdruck jeder einzelne Versuch infrage gestellt wird und durch Methoden ersetzt wird, mit denen kein Tier zu Schaden kommt. Dazu sind die Bremer Hochschulen weiterhin aufgefordert."
Die Fragen der Grünen-Fraktion und die Antworten des Senats finden Sie hier.