Bau- und Stadtentwicklung | Inneres | Verkehr

Bremer Bürger*innen als verkehrspolitische Wegbereiter: Gehwege dürfen nicht mehr einfach beparkt werden

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen rechtswidriges Gehwegparken ist ein bundesweit wichtiger und wirksamer Impuls.

Ralph Saxe, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen-Bürgerschaftsfraktion in Bremen, kommentiert das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum „aufgesetzten Parken“ auf Gehwegen vom 6. Juni 2024:

„Das Urteil ist ein bundesweit wichtiger Impuls, das rechtswidrige Gehwegparken einzudämmen. In Bremen erwarten wir nach dem Urteil jetzt zeitnah und schlüssig deutlich mehr als die Herstellung von Rettungssicherheit in den Wohnstraßen der Quartiere – nämlich ein stadtweites Konzept mit klaren Prioritäten und klaren Zeitvorgaben zur fußgängerfreundlichen und verkehrssicheren Ordnung des Parkens. Bundesweit sind die Bremer Bürger*innen mit ihrer Klage nun verkehrspolitische Wegbereiter: Wo Gehwegparken noch die Ausnahme und nicht (wie in Bremen) praktisch stadtweit verbreitet ist, können Anwohner die Straßenverkehrsbehörden künftig juristisch zum zügigen Einschreiten dagegen zwingen. Gehwege dürfen nicht mehr einfach beparkt werden, die Behörden müssen dagegen vorgehen – das gilt auch für Bremen.“

Weil das unerlaubte Gehwegparken in Bremens innerstädtischen Lagen so weit verbreitet ist, räumt das Gericht dem Bremer Senat die Möglichkeit ein, zunächst die am stärksten belasteten Quartiere zu ermitteln, die Straßen nach ihrer Gehwegbreite zu priorisieren und so ein Konzept für ein stadtweites Vorgehen umzusetzen.