Klimaschutz und Energiewende | Wirtschaft
Atomtransporte: Bittere Entscheidung für Bremerhaven und Bremen
Das Bundesverfassungsgericht hat das seit 2012 bestehende Verbot für den Umschlag von Kernbrennstoffen in den Bremischen Häfen für nichtig erklärt. Die damalige Änderung des Hafenbetriebsgesetzes ist nicht verfassungskonform. Demnach steht allein dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für die friedliche Nutzung der Kernenergie zu, nicht aber dem Land Bremen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss schweren Herzens akzeptiert werden, so der energiepolitische Sprecher Philipp Bruck: „Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist bitter für die Menschen in Bremen und Bremerhaven. Der Transport von Kernbrennstoffen birgt Risiken, die wir für die Bevölkerung im Land Bremen mit dem Umschlagsverbot verringern wollten. Wir halten es weiterhin für falsch, dass die Häfen als Drehscheibe für Atommüll herhalten müssen. Damit geht ein hohes Gefährdungspotenzial einher. Die Entscheidung der Karlsruher Richter macht deutlich, dass alleine der Bund die Kompetenz hat, diesen Irrsinn zu stoppen.“
Der wirtschaftspolitische Sprecher und Hafenpolitiker Robert Bücking ergänzt: „Zum Glück ist die deutsche Entscheidung zum Atomausstieg unumkehrbar und ein großer Konsens in allen politischen Lagern. Ebenso wie die Suche nach einem sicheren Endlager. Es ist daher zu erwarten, dass der Umschlag von Atommüll über deutsche Häfen zu einem Auslaufmodell wird.“