Medien, Netzpolitik und Datenschutz
CDU-Angriff auf die Rundfunkfreiheit abgewehrt
Der Rundfunkbeitrag wird zur bedarfsgerechten Finanzierung vorläufig um 86 Cent pro Monat erhöht. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Karlsruher Richter*innen haben zugleich die bisherige Blockade durch das Land Sachsen-Anhalt als Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit gewertet. Die CDU hatte sich geweigert, die erste Beitragserhöhung seit 2009 mitzutragen. Als starkes Signal für die grundgesetzlich garantierte Rundfunkfreiheit und gute Nachricht für Radio Bremen bezeichnet die stellv. Fraktionsvorsitzende der Bremer Grünen, Henrike Müller, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk darf nicht zum Spielball parteipolitischer Interessen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht der CDU heute verdeutlicht. Ihre rein politisch motivierte Verweigerungshaltung ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Rundfunkfreiheit ist eine Säule der Demokratie. Gerade in Zeiten von Fake News und Verschwörungstheorien sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die auf der Basis von Fakten zuverlässig informieren, so wichtig wie nie. Dafür brauchen die Rundfunkanstalten aber eben auch eine angemessene finanzielle Ausstattung. Die Erhöhung des Rundfunkbeitrages wendet auch die existenzielle Bedrohung von Radio Bremen ab. Das ist für die Medienvielfalt in unserem Land eine gute Nachricht.“