Inneres

Bremer Polizeigesetz: Balance zwischen Sicherheit und Bürgerrechten bleibt gewahrt

Nach der Expert*innen-Anhörung zum Bremer Polizeigesetz nimmt die rot-grün-rote Koalition vor der zweiten Lesung der Novelle einige Anpassungen vor. Zu den Änderungen erklärt der innenpolitische Sprecher Mustafa Öztürk im Vorfeld der heutigen Beratung in der Innendeputation: „Wir nehmen die konstruktiven Vorschläge der Fachleute zum Polizeigesetz auf und bessern nach. Wir stärken mit den Änderungen den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt, sorgen für mehr Datenschutz, erhöhen die Transparenz und schützen die Bürgerrechte. Zugleich erhält die Polizei die nötigen Mittel an die Hand, um schwere Straftaten besser zu verhindern. Das neue Polizeigesetz hält die Balance zwischen mehr Sicherheit und starken Bürgerrechten.“

Nach den Hinweisen der diversen Fachleute bei einer Anhörung zum neuen Polizeigesetz wird z.B. der Schutz vor häuslicher Gewalt verbessert. Wird gegen den Gewalttäter ein Rückkehrverbot in die gemeinsame Wohnung erteilt, muss die Polizei dies fortan kontrollieren. Denn häufig kehren der Wohnung verwiesene Personen mit erzwungener Einwilligung des Opfers in die Wohnung zurück. Auch der Einsatz der Bodycam wird erweitert. Polizist*innen sind künftig verpflichtet, vor Gewaltanwendung die Bodycam zu aktivieren. Dies soll eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Einschreitens erleichtern. Der Schusswaffengebrauch gegen fliehende Personen ist nur noch zulässig, wenn von ihnen eine Gefahr für Leib oder Leben ausgeht, denn die bloße Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs rechtfertigt keine Tötung eines Menschen. Verbessert wird ferner der Datenschutz. Bei einem rechtskräftigen Freispruch ist die Datenlöschung in den IT-Systemen der Polizei nun zwingend erforderlich. Nicht zuletzt wird bei der Kennzeichnungspflicht festgelegt, dass Polizist*innen über einen Zeitraum von zwei Jahren über ihre Nummer z.B. im Rahmen von Gerichtsverfahren identifizierbar sind. Bei Nacktkontrollen müssen die zwingenden Gründe dokumentiert werden, außerdem ist die Intimsphäre durch schrittweises Ent- und Bekleiden soweit wie möglich zu wahren.