Recht | Umwelt- und Naturschutz
Verbandsklagerecht der Umweltverbände darf nicht beschnitten werden
Die Grünen-Fraktion zeigt sich irritiert über den Vorstoß des Bremer Justizressorts, das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden einzuschränken. Die Herbstkonferenz der JustizministerInnen hatte auf die Initiative des Bremer Justizressorts beschlossen, dass Naturschutzverbände, die gegen Infrastrukturvorhaben aufgrund der ihnen durch das Umweltrechtsbehelfsgesetz eingeräumten Möglichkeit klagen, künftig sämtliche Einwendungen bereits im Verwaltungsverfahren vorbringen müssen, sofern sie in diesem ordnungsgemäß beteiligt wurden. Außerdem soll demnach die gerichtliche Prüfung in solchen Verfahren auf die Verletzung umweltbezogener Rechtsvorschriften beschränkt werden.
Dazu erklärt die Vorsitzende und umweltpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maike Schaefer: "Die Beschneidung und Einschränkung des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden ist für uns nicht hinnehmbar. Es ist gerade richtig, dass Umweltverbände Klage einreichen dürfen, wenn Infrastrukturprojekte massive Auswirkungen auf Natur und Umwelt haben. Wir Grünen unterstützen das Verbandsklagerecht für Umweltverbände, damit wichtige Klima- und Umwelt-Fragen besser gegenüber kurzfristigen Industrie-Interessen durchdringen können. Die EU hat gerade das Verbandsklagerecht gestärkt. Daher ist es eine Rückwärtsrolle, wenn Bremens Justizsenator jetzt wieder einseitig die Wirtschaftsinteressen im Fokus hat. Infrastrukturprojekte wie die Weservertiefung oder der Offshore-Terminal in Bremerhaven haben unbestreitbar negative ökologische Folgen für sensible Lebensräume. Daher ist es falsch, durch eine juristische Einschränkung des Verbandsklagerechts die Umweltverbände durch die Hintertür auszubremsen."