Bildung
Karenzkinder: Einschulung jüngerer Kinder wird neu geordnet
Die Einschulung von sogenannten Karenzkindern wird ab dem Schuljahr 2019/20 im Hinblick auf die Fristen und Voraussetzungen neu geregelt. Damit werden die Anmeldezeiten für die Kitas und Grundschulen entzerrt. Mit dieser jetzt ins Parlament eingebrachten Änderung des Schulgesetzes will die rot-grüne Koalition einem unter Umständen schwierigen Schulstart zu früh eingeschulter Kinder vorbeugen und sicherstellen, dass Kinder, für die eine spätere Einschulung sinnvoll ist, ihren Kita-Platz behalten können.
In Bremen sind alle Kinder, die zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, ab dem 1. August schulpflichtig. Eingeschult werden können auf Antrag der Eltern aber auch sog. Karenzkinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres das sechste Lebensjahr vollenden. Künftig wird dafür eine zeitlich vorgezogene schulärztliche Untersuchung erforderlich. Zudem wird das früheste Einschulungsalter (bisher fünfter Geburtstag bis zum Stichtag 30. Juni) – auf fünf Jahre und fünf Monate erhöht. Durch vorverlegte und verkürzte Fristen für Karenzkinder und die vorgezogene Schuleingangsuntersuchung wird außerdem sichergestellt, dass Eltern und Kinder zum Zeitpunkt der Kita- und Schulanmeldung Klarheit darüber haben, ob das Karenzkind eingeschult wird oder weiterhin die Kita besucht. Auch die Stadt erhält dadurch mehr Planungssicherheit für die Schaffung von Kita- und Schulplätzen.
Matthias Güldner, kinder- und bildungspolitischer Sprecher der Grünen, erklärt zu der Gesetzesänderung: „Die neue Karenzkinder-Regelung stellt die Kinder in den Mittelpunkt. Damit wird gewährleistet, dass die Individualität eines Kindes berücksichtigt wird und Automatismen vermieden werden. Die Verkürzung der bisher langen Fristen für Karenzkinder dient dazu, einen guten Start in die Grundschule sicherzustellen. Zugleich berücksichtigt die Neuregelung, dass Kinder, die noch nicht eingeschult werden, ihren Kita-Platz behalten können und die Eltern sich nicht mehr wegen einer drohenden Betreuungslücke sorgen müssen. Karenzkinder können aber weiterhin auch vorzeitig eingeschult werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.“
Mustafa Güngör, bildungspolitischer Sprecher der SPD, betont: „Etwas mehr Zeit bis ‚der Ernst des Lebens‘ beginnt, tut gerade jüngeren Kindern oft einfach gut. Denn für die Einschulung ist nicht nur die kognitive Reife, sondern besonders auch die soziale und emotionale Entwicklung wichtig. Auf der anderen Seite gibt es aber auch Kinder, die schon früher so weit sind. Deshalb sollen Kinder die erst bis Ende Januar des Folgejahres sechs Jahre alt werden, weiterhin auf Antrag der Eltern eingeschult werden können. Maßgeblich dafür werden künftig das schulärztliche Gutachten sowie für sehr junge Karenzkinder zusätzlich die Einschätzung der Grundschule sein. Diese Neuregelung schafft auch für die Eltern eine zusätzliche Sicherheit darüber, ob es ihrem Kind gut tut früher oder eben doch lieber ein Jahr später zur Schule zu gehen!“