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Gewalttäterdatei Sport: Rechtsstaatlichkeit geht anders!

Die Grünen-Fraktion fordert Änderungen im Umgang mit der umstrittenen Gewalttäterdatei Sport. Wie die Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen bestätigt, werden in der bundesweiten Verbunddatei nach wie vor Personen ohne konkreten Nachweis von Straftaten erfasst. So kann alleine die Präsenz bei einem Fanmarsch, aus dem heraus andere Teilnehmer Gewalt ausüben, zu einem Eintrag führen. Aus der Antwort des Senats geht hervor, dass aktuell 144 Personen - davon 95 mit der Vereinszugehörigkeit SV Werder Bremen - auf Veranlassung der Polizei Bremen in der Verbunddatei gespeichert sind. Die Grünen kritisieren die Bedingungen, die zu einer Speicherung führen. Wer nicht verurteilt wird, so der innenpolitische Sprecher Björn Fecker, sollte in der Regel aus der Datei gelöscht werden: „Die Datei ‚Gewalttäter Sport‘ bleibt weiterhin rechtsstaatlich bedenklich. Grundsätzlich halten wir eine solche Verbunddatei, auf die alle Polizeien der Länder zugreifen können, für ein geeignetes Mittel polizeilicher Arbeit. Wir wollen sie nicht abschaffen. Wir haben keineswegs vor, Gewalttäter zu schützen. In ihrer Ausgestaltung erschwert sie jedoch die Arbeit der Polizei und stellt unschuldige BürgerInnen an den Pranger.“

Hauptkritikpunkt der Grünen-Fraktion bleibt, dass auch weiterhin Menschen jahrelang in der Datei gespeichert werden, die rechtsstaatlich nicht verurteilt wurden. Dazu Fecker: „Wenn am Ende einer Ermittlung das Verfahren eingestellt wird oder ein Gericht einen Beschuldigten freispricht, muss die Löschung erfolgen oder zumindest der Verfahrensausgang in der Datei festgehalten werden. Dies ist derzeit oft nicht der Fall. Es kann durchaus sein, dass bei einer Personenkontrolle jemand als Mitglied der Datei angezeigt wird, gegen den nie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Das ist weder für die betroffene Person noch für die handelnden Polizisten hilfreich. In jedem Fall muss die Information über die Eintragung erfolgen, damit sich Betroffene notfalls dagegen rechtlich zur Wehr setzen können. Es ist bedauerlich, dass Bremen hier nahezu allein mit dieser guten Praxis ist, denn wir brauchen verlässliche bundeseinheitliche Standards und keinen Flickenteppich.“