Inneres | Flüchtlingspolitik
Bleiberecht für integrierte junge Flüchtlinge ausweiten
Für gut integrierte junge Flüchtlinge will die Grünen-Fraktion das Bleiberecht in der Bundesrepublik altersmäßig ausweiten. Statt bis 21 Jahre soll jungen Erwachsenen unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres ein Bleiberecht gewährt werden. Dafür soll sich Bremen im Bundesrat einsetzen und sich einem Vorstoß von Schleswig-Holstein anschließen. Einen entsprechenden Antrag hat der Landtag heute beschlossen. Bisher scheitert eine Aufenthaltsgewährung für integrierte junge Menschen oft daran, dass sie zum Zeitpunkt des bisher geltenden 21. Geburtstages noch nicht vier Jahre in Deutschland leben. Dies trifft für einen Großteil unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zu, von denen die meisten erst mit etwa 17 Jahren nach Deutschland kommen. Diesen bisher nur geduldeten jungen Menschen soll künftig bis zum 27. Lebensjahr eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, so der innenpolitische Sprecher Björn Fecker: „Mit dem Bundesratsvorstoß wollen wir eine Lücke im Aufenthaltsrecht für die Integration von jungen Erwachsenen schließen, die willens sind, sich mit ihrem Potenzial in unsere Gesellschaft einzubringen. Wer hier erfolgreich eine Schule besucht, eine Ausbildung macht, sich im Studium befindet und die Werte unseres Grundgesetzes achtet, muss auch ein Bleiberecht erhalten. Bisher müssen diese jungen Menschen mit Kettenduldungen leben. Das erschwert die Konzentration auf Ausbildung und Beruf. Ein Bleiberecht bietet jungen Geflüchteten eine echte Perspektive und fördert die Integration. Deutschland ist angesichts des demographischen Wandels und Fachkräftemangels auf gut ausgebildeten Nachwuchs angewiesen. Dies nicht zu unterstützen, wäre kurzsichtig.“