Gesundheit
BeamtInnen erhalten bei Krankenversicherung echte Wahlmöglichkeit
Bremer Beamtinnen und Beamte sollen ab 1. Januar 2020 die Möglichkeit haben, sich ohne finanziellen Nachteil für die Gesetzliche Krankenversicherung entscheiden zu können. Mit einem heute im Landtag beschlossenen Antrag der Koalition ist der Senat gefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen und die zu erwartenden Kosten in den Haushalten 2020/21 einzuplanen. Dabei soll sich Bremen am Hamburger Modell orientieren. AnwärterInnen sollen bereits bei den Terminen zur Neueinstellung im Jahr 2019 die Wahlmöglichkeit erhalten. Zum Hintergrund: Bisher können sich Bremer BeamtInnen zwar freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern, müssen dabei aber den GKV-Beitrag inklusive des Arbeitgeberanteils vollständig alleine tragen. Deshalb wählen viele bisher eine 50-prozentige Absicherung durch eine private Krankenversicherung, denn der Staat zahlt dabei die andere Hälfte der anfallenden Kosten in Form einer Beihilfe. Hamburg ermöglicht seinen BeamtInnen inzwischen mit einem pauschalen Beihilfezuschuss, der der Hälfte des Beitrags zur Gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, eine echte Wahl der Versicherungsart. Je nach Variante belaufen sich die Kosten für den Bremer Haushalt im Jahr der Einführung für neu eingestellte BeamtInnen auf bis zu 400.000 Euro, bei der Übertragung auf bereits im Dienst befindliche BeamtInnen auf 4,4 Millionen Euro.
Die Einführung einer pauschalen Beihilfe ist ein Schritt in Richtung Bürgerversicherung, so der gesundheitspolitische Sprecher Nima Pirooznia: „Mit dieser Initiative schaffen wir eine echte Wahlmöglichkeit. Die Neuregelung schadet niemanden, nützt aber vielen. Beamtinnen und Beamte, die sich bisher schon freiwillig gesetzlich versichert haben, hatten häufig gar keine echte Wahl, weil sie z.B. wegen einer Vorerkrankung oder Behinderung hohe Risikozuschläge in der privaten Versicherung hätten zahlen müssen. Für sie ist das neue Modell ebenso interessant wie für BeamtInnen und Beamte, die sich in niedrigen Besoldungsstufen befinden, Teilzeit arbeiten oder viele Kinder haben. Für all jene, die weiterhin das herkömmliche System bevorzugen, entstehen keine Nachteile. Mit der bisherigen Regelung hat der Staat das solidarische Pflichtversicherungssystem geschwächt. Die neue Regelung macht die Gesetzliche Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamten attraktiv. Dies ist ein erster Schritt in Richtung Bürgerversicherung.“