Lärmschutzlücken an Bahnstrecken schrittweise schließen
In Bremen wohnen zigtausende Menschen an Bahnstrecken, doch nicht alle sind vor Bahnlärm geschützt. Denn die Bahn ist trotz zunehmenden Güterverkehrs gesetzlich nur zu Lärmschutzmaßnahmen bei Wohngebieten verpflichtet, die vor dem 1. April 1974 errichtet wurden. Die Folge: Viele BremerInnen wohnen an Bahnstrecken ohne Lärmschutzwand. Diese Lücken beim Bahnlärmschutz will die Grünen-Fraktion schrittweise mit einem kommunalen Programm geschlossen wissen. Außerdem fordern die Grünen eine kommunale Lärmmessstelle, um Schienenlärm in besonders belasteten Bereichen zu messen. Das Umwelt- und Verkehrsressort hat für die heutige Deputationssitzung eine Prioritätenliste für 15 Lärmschutzmaßnahmen im Stadtgebiet vorgelegt, die perspektivisch viele BremerInnen vom Bahnlärm entlasten sollen. Kosten nach heutigem Stand: über 17 Millionen Euro. Los geht’s mit einer vier Meter hohen und 500.000 Euro teuren Lärmschutzwand an der Grönlandstraße, die den Lärmpegel für die AnwohnerInnen um 10 dB verringert. Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende und umweltpolitische Sprecherin Maike Schaefer: „Wir haben jetzt die Weichen für den deutlich besseren Schutz der BremerInnen vor Bahnlärm gestellt. Bahnlärm kann krank machen. Das reicht von Schlafstörungen bis zu einem erhöhten Risiko für Herzinfarkte und Tinnitus. Das schrittweise Schließen der Lärmschutzlücken auf bremische Kosten verringert die Gesundheitsrisiken der betroffenen AnwohnerInnen und erhöht die Lebensqualität. Zugleich wirken wir damit dem drohenden Leerstand von Wohngebäuden entgegen.“
Neben der Lärmschutzwand an der Grönlandstraße in Burgdamm sind 14 weitere Lückenschlüsse mit Lärmschutzwänden bzw. zusätzlichen Schienenstegdämpfern in den Jahren ab 2020 vorgesehen. So sollen als nächstes peu à peu die Streckenabschnitte an der Lauenburgerstraße, Burchardstraße, Schleswiger Straße, Am Barkhof, Dammweg, Roonstraße, Hastedter Heerstraße und Zum Sebaldsbrücker Bhanhof sowie Beneckendorfallee umgesetzt werden. Danach sind weitere Maßnahmen in Hemelingen, Mahndorf, am Bürgerwohlsweg, Ortkampsweg sowie am Wardamm geplant. Kriterien für die Reihenfolge sind die Anzahl der Personen, die nachts bisher Bahnlärm von mehr als 55 dB(A) ertragen müssen, die Höhe der Pegelminderung bzw. Lärmentlastung und die voraussichtlichen Kosten. Für die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen auf Grundstücken der Deutschen Bahn sind i.d.R. Vorlaufzeiten von rund drei Jahren erforderlich. Außerdem müssen in den Haushalten ab 2020 die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden.