Hochschulgesetz-Novelle: Mehr Verlässlichkeit für Beschäftigte

Der Landtag hat heute die vierte Novelle des Bremer Hochschulgesetzes beschlossen, in der insbesondere die Beschäftigungsbedingungen für den akademischen Mittelbau neu geregelt werden. Demnach steht z.B. wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in der Qualifizierung mindestens ein Drittel ihrer Arbeitszeit für ihre wissenschaftliche Weiterqualifikation zur Verfügung. Auch die Planbarkeit von Vertragsverlängerungen wird höher, indem frühzeitig vor Auslaufen eines befristeten Vertrages über eine mögliche Verlängerung entschieden wird. Mit dieser Hochschulgesetz-Novelle schafft  die Koalition mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit insbesondere für junge Beschäftigte an den Hochschulen, betont die wissenschaftspolitische Sprecherin Henrike Müller: „Wir haben nun die gesetzliche Grundlage für gute Beschäftigungsbedingungen an den Bremer Hochschulen geschaffen. Die Zeiten der ‚kreativen’ Beschäftigungsformen mit Viertel-Stellen und Halbjahresverträgen müssen jetzt der Vergangenheit angehören. Nun haben die jungen Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Karrierewege innerhalb der Hochschule oder ihre Berufsperspektiven außerhalb der Hochschule besser zu planen. Allerdings wurde während der Anhörung der Interessensverbände deutlich, dass sich die Neuregelungen insbesondere auf die Universität Bremen auswirken werden. Aus Sicht der Beschäftigten der Hochschule Bremen bleibt noch Nachbesserungsbedarf. Dem wollen wir schnell nachkommen.“