Bürgschaftspflichten: FlüchtlingshelferInnen nicht im Regen stehen lassen!
In den vergangenen Jahren haben Bremerinnen und Bremer vielen Flüchtlingen freiwillig geholfen. Sehen sich auch Bremer FlüchtlingshelferInnen hohen Geldforderungen des Jobcenters ausgesetzt, weil sie für die Sozialleistungen syrischer Familienangehöriger gebürgt hatten? Diese Frage stellt die Grünen-Fraktion in der Januar-Fragestunde der Bürgerschaft, nachdem in Niedersachsen und anderen Bundesländern mehrere solcher Fälle bekannt geworden sind. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Björn Fecker, erklärt dazu: „Offensichtlich sind viele Menschen in Deutschland unzureichend oder falsch durch staatliche Stellen beraten worden. Es kann nicht sein, dass FlüchtlingshelferInnen vom Staat die Rechnung für ihr freiwilliges Engagement aufgedrückt bekommen. Da der Bund sich vor seiner Verantwortung drückt, ist Bremen in der Pflicht, etwaige Betroffene nicht im Regen stehen zu lassen. Wenn es entsprechende Fälle in Bremen gibt, könnten diese zum Beispiel durch einen Härtefallfonds aufgefangen werden. Wir fordern den Senat auf, den Bund an seine Pflicht zu erinnern und notfalls auch Regelungen auf Landesebene zu treffen."
Im Rahmen von Landesaufnahmeprogrammen konnten syrische Angehörige von bereits in Deutschland lebenden Menschen ein Visum erhalten und legal aus dem Kriegsgebiet nach Deutschland gelangen. Vorausgesetzt, jemand verpflichtete sich, dem Staat mögliche Kosten für Sozialleistungen zu erstatten. Das Risiko erschien vielen FlüchtlingshelferInnen gering, da nach damals herrschender Ansicht und entsprechender Beratung die Verpflichtung nur so lange gelten sollte, bis über den Asylantrag der Angehörigen entschieden wurde. Nach einigen Gerichtsurteilen und einer Gesetzesänderung bleibt die Bürgschaftspflicht nun aber in jedem Fall fünf Jahre lang bestehen.
Die Grünen-Fraktion fordert über dies seit Längerem, das im Juni 2015 aufgelaufene Bremer Landesaufnahmeprogramm für Syrien wieder in Kraft zu setzen.