Zwangsabrisse von Kaisenhäusern gestoppt
Intakte Kaisenhäuser werden nicht mehr abgerissen, sondern können nach der Aufgabe durch ihre berechtigten BewohnerInnen als Gartenlauben genutzt werden. Bereits marode und unbewohnte Behelfsheime werden indes nach einer Prioritätenliste nach und nach beseitigt, weil diese Schrottimmobilien die Attraktivität der Kleingartengebiete beeinträchtigen. Reguläres Wohnen bleibt in den Kleingartengebieten untersagt. Das sind die Kernpunkte einer Übergangsregelung, die die Bau- und Umweltdeputation heute beschlossen hat. Eine endgültige Regelung soll im Zuge des Kleingartenplans 2025 erfolgen, der gemeinsam mit dem Landesverband der Gartenfreunde, den Vereinen und Beiräten erarbeitet wird. Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin Maike Schaefer: „Mit dieser Übergangsregelung sind Zwangsabrisse der Kaisenhäuser vom Tisch. Sie gibt den betroffenen KaisenhausbewohnerInnen und ihren EhepartnerInnen die Sicherheit, dass sie ihr Haus nicht gegen ihren Willen verlieren. Diese pragmatische Lösung durchbricht den Teufelskreis, dass Behelfsheime in gutem Zustand auf Kosten der SteuerzahlerInnen abgerissen werden sollen und dann aufgrund mangelnder Haushaltsmittel jahrelang verrotten. Das führt zu einer Abwärtsspirale in den Kleingartengebieten, die wir stoppen wollen. Intakte Kaisenhäuser können nach dem freiwilligen Auszug ihrer BewohnerInnen als Gartenlauben genutzt werden. Reguläres Wohnen bleibt in Kleingartengebieten ausdrücklich untersagt. Kleingärten dienen schließlich allein zur Erholung und Selbstversorgung. Die Übergangsregelung gilt zunächst bis zur Verabschiedung des Kleingartenplans 2025, den wir zusammen mit den betroffenen Kleingarten-Vereinen und dem Landesverband der Gartenfreunde sowie den Beiräten erarbeiten wollen. Ich bin mir sicher, dass sich die nun erstmal geltende Regelung als tauglich erweist und sich dadurch die Zweifel mancher auf Dauer ausräumen lassen.“