Störendes Gewerbe stadtteilverträglicher planen

„Störendes Gewerbe mit hohen Belastungen für Mensch und Umwelt oder einem erhöhten Brand- und Explosionsrisiko muss soweit wie möglich von der nächsten Wohnbebauung entfernt betrieben werden. Bremen als fünftgrößter Industriestandort hat eine besondere Verantwortung für die angrenzenden Wohngebiete. Gerade in Hemelingen wurden die Probleme bei der geplanten Ansiedlung eines Abfallzwischenlagers mehr als deutlich. Wir brauchen daher eine Konzeption, die die zukünftigen Ansiedlungen von Gewerbe und Industrie planerisch ordnet, um Konzentrationen in einzelnen Stadtteilen zu vermeiden“, kommentiert die umweltpolitische Sprecherin Maike Schaefer den gemeinsamen Bericht des Wirtschafts- und Umweltressorts, der heute in der Umweltdeputation beraten wird.

Ziel war es, die rechtlichen Grundlagen für die Genehmigungen solcher Betriebe darzustellen und die stadtplanerischen Möglichkeiten auszuloten, wo diese Betriebe zukünftig angesiedelt werden, um AnwohnerInnen vor Lärm und Immissionen besser schützen zu können. Derzeit gibt es im Bereich des Holz- und Fabrikhafens, der Industriehäfen, des Vegesacker Hafens, der Stahlwerke und eben des Hemelinger Hafens eine Bündelung dieser nach Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigenden Betriebe. Diese Konzentration wird es zwar zukünftig weiter geben, sie muss aber stadtteilverträglicher gestaltet werden. „Die Überarbeitung planerischer und konzeptioneller Grundlagen ist dafür eingeleitet. Es geht dabei um gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis für die Belange von Gewerbe und der Wohnnachbarschaft. Die Entwicklung neuer bauleitplanerischer Rahmenbedingungen, eine sorgfältige Abwägung der Einzelfälle bei einer Neuansiedlung wie auch die Festlegung von aktivem und passivem  Lärmschutz  werden umgesetzt“, so der wirtschaftspolitische Sprecher Ralph Saxe.