Pauschales Kopftuchverbot an Bremer Schulen aufheben!

Ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen ist nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar. Kopftuch, Kippa und Kreuz gefährden den Schulfrieden grundsätzlich nicht. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt. Die Grünen-Fraktion fordert, das pauschale Kopftuchverbot an Bremer Schulen aufzuheben. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts und seinen Folgen erklärt Zahra Mohammadzadeh, migrations- und integrationspolitische Sprecherin: „Das Urteil ist ein großer Schritt vorwärts für unsere pluralistische und multireligiöse Gesellschaft. Das Bundesverfassungsgericht hat nun klargestellt, dass ein Kopftuch für sich genommen keine Gefahr darstellt und von ihm ebenso wenig ein missionierender Effekt ausgeht wie von einem Kreuz oder einer Kippa. Das pauschale Kopftuchverbot ist an Bremer Schulen nicht mehr haltbar. Die bisherige Regelung kommt einem faktischen Berufsverbot für Lehrerinnen mit Kopftuch gleich. Das trifft ausgerechnet jene gut ausgebildeten Musliminnen, die in den Schulen ein Vorbild für gelingende Integration sein können. Von der Abschaffung des Kopftuchverbots an Schulen kann das Signal ausgehen, dass die praktizierende muslimische Frau zugleich eine selbstbestimmte Frau und verantwortliche Bürgerin in unserer Gesellschaft ist.  Mündig, intelligent und gebildet.“