Ortsamtsleitung mit großer Mehrheit wählen und abwählen können
Ortsamtsleiterinnen und Ortsamtsleiter werden für zehn Jahre als Wahlbeamte vom jeweils zuständigen Beirat gewählt. Bislang war dabei nur die relative Mehrheit der Stimmen entscheidend. Für ein gutes Gelingen zum Wohl des Stadtteils braucht die Ortsamtsleitung jedoch einen möglichst großen Rückhalt. Um das zu gewährleisten, sollen neue Ortsamtsleiterinnen und Ortsamtsleiter deshalb fortan mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Diese Gesetzesänderung haben die Bürgerschaftsfraktionen von Grünen und SPD heute auf den Weg gebracht. Zugleich wird dabei auch die Möglichkeit verankert, dass mindestens drei Viertel der gewählten Beiratsmitglieder die Ortsamtsleitung bei einem dauerhaft gestörten Vertrauensverhältnis abwählen können. Die bereits amtierenden Ortsamtsleitungen sind davon unberührt. Nicht zuletzt wollen die Koalitionsfraktionen die Stadtteilparlamente gegenüber der Verwaltung stärken, indem sie einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Rechtsberatungen erhalten.
Ralph Saxe, Grünen-Sprecher für Beiräte und Demokratie, erläutert: „Ortsamtsleitungen und Beiräte müssen für die Interessen des jeweiligen Stadtteils eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Die OrtsamtsleiterInnen schaffen die Grundvoraussetzungen für gute Beiratsarbeit und engagieren sich gegenüber Dritten für die Belange des Beirats und Stadtteils. Mit der Änderung des Wahlmodus haben sie künftig eine größere Mehrheit hinter sich. Wir entwickeln das Beirätegesetz konsequent weiter. Deshalb soll es künftig für die Beiräte auch die Möglichkeit geben, die Ortsamtsleitung z.B. im Fall eines zerrütteten Vertrauensverhältnisses abwählen zu können. Eine solche Abwahl kann aber nur mit einer sehr großen Mehrheit des Beirats erfolgen. Schließlich kann niemanden daran gelegen sein, die Ortsamtsleitungen zu einem reinen Spielball im Zuge politischer Veränderungen nach Wahlen zu machen.“
Helmut Weigelt, SPD-Sprecher für Bürgerbeteiligung und Beiräte, ergänzt: „Wir stärken mit diesem Antrag sowohl den Ortsamtsleitern, die künftig auf eine starke Mehrheit in ihren Beiräten bauen können, als auch den Beiräten selbst den Rücken. Ortsamtsleiterinnen und -leiter sind Wahlbeamte, die auf das Vertrauen der Beiräte bauen müssen. Daher ist es auf der anderen Seite richtig, dass sie künftig mit einer Dreiviertel-Mehrheit auch abgewählt werden können, wenn dieses Vertrauen bei einer großen Mehrzahl der Beiratsmitglieder nicht mehr vorhanden ist. Angesichts der zunehmend inhaltlich komplexen Themen, mit denen sich die Beiräte in Bremen beschäftigen, ist es zudem nur folgerichtig, dass die Stadtteilparlamente künftig einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Rechtsberatung erhalten - so stellen wir nicht zuletzt Augenhöhe zwischen den Beiräten und der Verwaltung her."