Leer stehende Gewerbeimmobilien statt Turnhallen nutzen
Leer stehende Gebäude mit einer Fläche von mindestens 300 Quadratmetern können künftig auch gegen den Willen der Eigentümer vorübergehend für Flüchtlinge genutzt werden. Dafür erhalten Eigentümer eine Entschädigung. Privatwohnungen sind hingegen von der Novelle unberührt. Damit das Gesetz bei großen Immobilien wie ungenutzten Baumarkt-Gebäuden sofort greift, hat ein Widerspruch gegen die Maßnahmen keine aufschiebende Wirkung. Diese Änderung des Polizeigesetzes ist bis März 2017 befristet. Die Grünen-Fraktion wird dieser Gesetzesnovelle in der Oktobersitzung des Parlaments zustimmen. Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende Maike Schaefer: „Mit diesem Gesetz wollen wir Obdachlosigkeit und Zeltunterbringung im Winter vermeiden. In Hamburg und Berlin sind bereits hunderte Flüchtlinge obdachlos und schlafen unter Brücken. Wenn große Gebäude wie Baumärkte jahrelang leer stehen, gleichzeitig aber über 1000 Menschen in Zelten leben müssen und in belegten Turnhallen kein Sport mehr stattfindet, dann ist das nicht hinnehmbar. Gerade Turnhallen werden von Schulen und Vereinen für ihre unverzichtbare Bildungs- und Integrationsarbeit gebraucht. Angesichts der Vielzahl an Geflüchteten, die täglich in Bremen ankommen, sichert das Gesetz den Menschen ein Dach über dem Kopf. In der jetzigen Situation ist die Sicherstellung von leer stehenden Gebäuden schlicht angemessen. Natürlich wäre es aber am besten, wenn das Gesetz in der Praxis kaum angewendet werden müsste, weil Eigentümer im Einvernehmen ungenutzte große Objekte zu vertretbaren Bedingungen für die Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung stellen. Und selbstverständlich geht es nur um große Gebäude und ausdrücklich nicht um einzelne Privatwohnungen.“