Hafenbetriebsgesetz: Prüfung nicht überraschend
Das Bremer Verwaltungsgericht legt das Hafenbetriebsgesetz, das den Umschlag von Kernbrennstoffen in den Häfen untersagt, nach der Klage von drei Energieunternehmen dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende Maike Schaefer: „Wir haben mit diesem Gesetz juristisches Neuland betreten. Insofern ist es nicht überraschend, dass die Bremer Verwaltungsrichter nun das Bundesverfassungsgericht um eine Prüfung bitten. Unsere Position bleibt unverändert: Die Länder sind vom Bund nicht verpflichtet, günstige Verkehrswege für den Transport von Kernbrennstoffen aufrechtzuerhalten. Schließlich wird die Beförderung von Kernbrennstoffen innerhalb Europas dadurch nicht beeinträchtigt, wenngleich wir politisch das Hin- und Herschieben von hoch gefährlichem Atommüll für absolut verantwortungslos halten. Mit der Bremischen Landesverfassung ist die Teilentwidmung der Häfen vereinbar. Diese Ansicht hat auch der Staatsgerichtshof geteilt, als er die Klage der CDU abgewiesen hat.“
An die Adresse der bereits vor einer Entscheidung der Karlsruher Richter jubelnden CDU betont Maike Schaefer: „Die CDU verkennt die Wirklichkeit, wenn sie den Umschlag von Kernbrennstoffen zu einer Frage von Arbeitsplätzen in den Häfen hochstilisiert. Tatsächlich lag der Umschlag radioaktiver Materialien bei gerade mal 0,1 Prozent des Gesamtumschlages. Wäre die Bremische Hafenwirtschaft der CDU wichtiger als die Atomlobby, müsste sie für die Teilentwidmung sein: Schließlich sind gerade die Logistiker in den Häfen auf reibungslose Abläufe angewiesen, die durch den Umschlag von Kernbrennstoffen massiv beeinträchtigt werden.“