Grünen-Fraktion lehnt anlasslose Massenüberwachung ab
Im Vorfeld der morgigen Bundesratsabstimmung lehnt die Grünen-Fraktion die anlasslose Massenüberwachung von Telekommunikationsdaten aller Menschen in der Bundesrepublik ab. Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung schränkt die BürgerInnen massiv in ihren Freiheitsrechten ein und ist aus Sicht der Fraktion auch aufgrund vager Bestimmungen zur Sicherheit bei der Speicherung immenser persönlicher Datenmengen, unzureichendem Schutz von ÄrztInnen, AnwältInnen und JournalistInnen sowie der allgemein gehaltenen Ausweitung der Funkzellenabfrage hochproblematisch. Dazu erklärt der datenschutzpolitische Sprecher Mustafa Öztürk: „Wir unterstützen die Ankündigung der Grünen-Bundestagsfraktion, dieses Gesetz der Großen Koalition verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof hatten in ihren Urteilen sehr hohe Hürden für die Vorratsdatenspeicherung gesetzt und betont, dass sie nicht vereinbar mit geltenden Grundrechten ist. Noch immer sind z.B. Berufsgeheimnisträger wie Ärzte, Anwälte und Journalisten nicht von der Speicherpflicht ausgenommen, obwohl sie auf die besondere Vertraulichkeit ihrer Daten angewiesen sind. Der anlasslose staatliche Zugriff auf Telekommunikationsdaten von Bürgerinnen und Bürgern stellt alle unter Generalverdacht. Dieses grundrechtsfeindliche Gesetz ist ein unverhältnismäßiger Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung.“