Wohnungswechsel wird erleichtert
Der Markt für preisgünstige Wohnungen ist eng. Wer eine gefunden hat, schlägt rasch zu und unterschreibt den Mietvertrag. Wer jedoch z.B. Hartz IV bezieht, muss sich die neue Wohnung erst vom Jobcenter genehmigen lassen. Andernfalls kann es passieren, dass die Umzugskosten nicht erstattet werden, selbst wenn die neue Wohnung im Rahmen der Mietobergrenzen liegt. Außerdem kann es dauern, bis eine Genehmigung erteilt wird – mit der Folge, dass die Wohnung schon anderweitig vergeben ist. Um diese Benachteiligung von Leistungsbeziehenden zu beseitigen, sollen sie künftig bereits zur Wohnungsbesichtigung einen Vorabbescheid der zuständigen Behörde erhalten. Daraus soll u.a. hervorgehen, dass die Umzugsgründe anerkannt werden und bis zu welcher Höhe die Mietkosten und Nebenkosten anerkannt werden. Das hat das Sozialressort heute auf Anfrage der Grünen-Fraktion in der Stadtbürgerschaft angekündigt. Dazu erklärt die sozialpolitische Sprecherin Susanne Wendland: „Die geplante Regelung erhöht die Chance von Menschen, die staatliche Leistungen beziehen, die Wohnung zu wechseln. Das wirkt der Benachteiligung dieser Menschen auf dem Wohnungsmarkt entgegen. Die Betroffenen erhalten mehr Handlungsfreiheit bei der Auswahl der Wohnung. Sie werden von überflüssigen Behördengängen befreit. Außerdem trägt das dazu bei, die Anzahl von Sanktionen wie z.B. die Verweigerung von Umzugskosten zu verringern. Ich gehe davon aus, dass die Behörden die geplante Regelung dann zügig in der Praxis umsetzen. Schließlich sollen die betroffenen BremerInnen schnell davon profitieren.“