Umstrittene Forschung: Uni muss für Transparez sorgen
Die Uni Bremen muss künftig bei Drittmittelprojekten aktiv für Transparenz sorgen, wer die Geldgeber sind und ob die Zivilklausel berührt ist. Das fordert die wissenschaftspolitische Sprecherin Silvia Schön als Konsequenz auf die Antwort zu einer Kleinen Anfrage, mit der die Grünen nähere Einzelheiten zum Pentagon-Projekt erfahren wollten. „Die Universität macht es sich zu einfach, wenn sie das Projekt schlicht zur reinen Grundlagenforschung erklärt und damit für irrelevant für die Zivilklausel. Eine überzeugende Begründung dafür liefert sie nicht. Weshalb sollte das US-Verteidigungsministerium denn Geld für etwas ausgeben, bei dem es nicht auch auf eine Anwendung spekuliert? Wissenschaftliche Ergebnisse lassen sich nicht immer eindeutig danach beurteilen, ob sie nur zivilen oder doch auch militärischen Zwecken dienen. Gerade wegen dieser Dual-Use-Problematik sollten sich WissenschaftlerInnen immer genau fragen, wozu ihre Forschungsergebnisse im schlimmsten Fall dienen könnten. Projekte, bei denen ein militärischer Nutzen nicht auszuschließen ist, sind laut Zivilklausel in einem öffentlichen Verfahren zu prüfen. Es ist befremdlich, dass dies beim Pentagon-Projekt nicht erfolgt ist.“
Positiv bewerten die Grünen indes, dass die Uni jetzt die Überprüfung bisheriger Projekte öffentlich gemacht hat. Daraus geht hervor: Zwischen 2003 und 2011 gab es elf Projekte mit einem Gesamtvolumen von 1,858 Millionen Euro, die in Bezug auf die Zivilklausel bedenklich waren. „Die Veröffentlichung dieser Liste ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist eine Erklärung nötig, warum diese Projekte mit Blick auf die Zivilklausel problematisch waren und warum sie dennoch durchgeführt wurden. Der Uni selbst muss daran gelegen sein, das gute Ansinnen ihrer Zivilklausel mit Leben zu füllen. Wer Geld direkt vom Militär oder von Firmen nimmt, die auch Rüstungsgeschäfte machen, muss das offenlegen und begründen. Nur so wird eine öffentliche Debatte über die möglichen Folgen dieser Projekte ermöglicht. Diesen Anspruch stellt die Uni mit der Zivilklausel an sich selbst. Jetzt gilt es, ihn umfassend zu erfüllen.“