Luftverkehrssteuer-Urteil: Wichtiges Zeichen für Klimaschutz
Die Luftverkehrsabgabe ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Bürgerschaftsfraktion der Grünen bewertet diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes positiv. Statt durch die Abschaffung der Luftverkehrssteuer neue Milliardengeschenke für die Luftverkehrslobby zu verteilen und den ruinösen Preiskampf der Billigflieger zu belohnen, muss die Steuer endlich gerechter und ökologischer ausgestaltet werden. Dazu erklärt die umweltpolitische Sprecherin Maike Schaefer: „Die Karlsruher Richter haben ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz gesetzt. Die Luftfahrtbranche wird massiv subventioniert. Fluggesellschaften zahlen keine Kerosinsteuer, bei Flügen ins Ausland entfällt die Mehrwertsteuer. Diese Steuervorteile von jährlich über 10 Milliarden Euro führen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen. So zahlt man für klimaschädliche Inlandsflüge zum Teil weniger als für eine umweltschonende Bahnfahrt. Das hoch subventionierte Fliegen noch billiger zu machen, schadet dem Klimaschutz und einem fairen Wettbewerb mit Bahn, Bus & Co. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Luftverkehrssteuer gerechter und ökologischer zu gestalten. Wer viel und weit fliegt, soll mehr zahlen – alle anderen weniger.“