Grüne wollen Informationsrechte der BremerInnen stärken
Mit dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (IFG) haben BürgerInnen das Recht auf Auskünfte der Verwaltung. Das Gesetz sieht die Veröffentlichung zahlreicher Dokumente vor, die im Internet aus dem Bremischen Informationsregister abgerufen werden können. Das reicht z.B. von Beschlüssen des Senats und der Deputationen über Verordnungen und Gesetze bis zu Verträgen und Zuwendungen. Damit das Handeln von Verwaltung und Politik für BremerInnen noch transparenter wird, hat die Bürgerschaftsfraktion der Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Kernpunkte: Behörden müssen Dokumente künftig unverzüglich veröffentlichen - bisher lag das in ihrem Ermessen. Außerdem sieht der Entwurf vor, die Veröffentlichungspflichten zu erweitern. So sollen fortan z.B. auch alle Verträge ab 100.000 Euro (bei Gutachterverträgen ab 50.000 Euro), Entgeltvereinbarungen oder auch die wesentlichen Regelungen von Baugenehmigungen publik gemacht werden. Nicht zuletzt sollen die bislang separat dargebotenen Informationen zu Umwelt- und Verbraucherschutzdaten ins Informationsregister überführt werden, damit die BürgerInnen sich nur noch an einer Stelle erkundigen brauchen. Zur angestrebten Gesetzesänderung erklärt der Fraktionsvorsitzende Matthias Güldner: „Mit unserem Gesetz hat das Amtsgeheimnis im Wesentlichen ausgedient. Wir öffnen bisher noch verschlossene Aktendeckel und stärken so das Informationsrecht der Menschen. Bremerinnen und Bremer haben damit schnellen Zugang zu allen Dokumenten, die nicht dem zwingenden Schutz persönlicher Daten oder dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Das erhöht die Transparenz und Kontrolle staatlichen Handelns. Mit dieser geplanten Reform bleibt Bremen in punkto gläserner Staat bundesweit an der Spitze.“