Grüne werten Staatsgerichtshof-Urteil als politische Herausforderung für die Zukunft
Mit Enttäuschung reagiert die Bürgerschaftsfraktion der Grünen auf die heutige Entscheidung des Staatsgerichtshofs, wonach Bremen das Wahlrecht für AusländerInnen nicht ausweiten kann. Das Grundgesetz bestimme, dass zum Wahlvolk nur deutsche Staatsangehörige zählen. Dem sei auch die Landesverfassung unterworfen. Dazu erklärt der Fraktionsvorsitzende Matthias Güldner: „Das ist heute ein Rückschlag für den Versuch, von Bremen aus ein exemplarisches Urteil für die Ausweitung des Ausländerwahlrechts zu bekommen. Wir Grüne werden unsere Grundüberzeugung auf Bundesebene weiter politisch mit Nachdruck verfolgen: Wer bei uns langfristig lebt und Steuern zahlt, muss auch die politischen Geschicke mitbestimmen können. Wie beim Widerstand gegen die Abschaltung der Atomkraftwerke oder bei der Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften wird sich der Widerstand gegen diese demokratische Selbstverständlichkeit nicht auf ewig durchhalten lassen.“
Die Regierungsfraktionen hatten in der Bürgerschaft in 1. Lesung eine Wahlrechtsreform beschlossen und dem Staatsgerichtshof zur Prüfung vorgelegt. Das Ziel war: Ausländer ohne EU-Pass, die seit mindestens fünf Jahren in Bremen leben, sollten künftig das Wahlrecht für Beiräte erhalten. In Bremen ansässige EU-BürgerInnen sollten fortan auch den Landtag wählen können. Die Begründung: In Bremen leben gut 80.000 Menschen ohne deutschen Pass. Sie arbeiten hier, zahlen Steuern, schicken ihre Kinder in die Schule und sind in Vereinen aktiv. Diese Menschen sind hier verwurzelt. Sie sind von allen politischen Entscheidungen betroffen, dürfen selbst aber nicht wählen. Warum ein in Bremen lebender Spanier den Beirat wählen darf, seine türkische Nachbarin aber nicht, lässt sich kaum erklären. Deshalb wollte die Regierungskoalition mit der Wahlrechtsreform für ihre Gleichbehandlung sorgen.