Kitas in Wohngebieten ohne Wenn und Aber zulassen

Kindertagesstätten sollen auch in reinen Wohngebieten generell zulässig sein - und nicht wie bisher nur als Ausnahme. Dafür fordert die Bürgerschaftsfraktion der Grünen mit einer Parlamentsinitiative eine schnelle Novellierung der bundesweit gültigen Baunutzungsverordnung. Nach geltendem Recht gilt zwar Kinderlärm nicht mehr als störender Lärm, Kitas in reinen Wohngebieten gelten aber immer noch nur ausnahmsweise und erst nach einem förmlichen Prüfverfahren nach Zustimmung von Nachbarn, Behörden etc. als zulässig. Dies verursacht beim Ausbau der Betreuungsangebote angesichts des zum 1.8.2013 bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz unnötige Zeitverzögerungen. Deshalb drängen die Grünen auf eine Änderung der Baunutzungsverordnung. Dazu erklärt der kinderpolitische Sprecher Stephan Schlenker: "Wir wollen, dass Kitas in reinen Wohngebieten generell zulässig sind. Das entspricht dem fundamentalen Bedürfnis von Familien, die Betreuungsplätze in unmittelbarer Nähe zu haben. Kurze Beine, kurze Wege - das muss beim Ausbau der Kinderbetreuung das Leitmotto sein." Der baupolitische Sprecher Carsten Werner ergänzt: "Kitas und Spielplätze müssen ohne Wenn und Aber überall rechtssicher geplant und betrieben werden können. Bremen hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Kinderlärm im Bundesimissionsschutzgesetz ausdrücklich zulässig und damit kein Grund mehr zum Klagen ist. Für entsprechende Rechtsklarheit muss der Bund jetzt auch in der Baunutzungsverordnung sorgen."