Drohende Einstellung des Brechmittel-Prozesses: Staatsanwaltschaft ist am Zug
Zwei Mal hat der Bundesgerichtshof (BGH) offensichtlich rechtswidrige Freisprüche im Brechmittel-Prozess kassiert, zwei Mal hat er die Bindungswirkung seiner Urteile betont und einen Schuldspruch wegen ‚Körperverletzung mit Todesfolge‘ als angemessen bewertet – und dennoch beabsichtigt die jetzt mit dem Fall befasste Kammer am Landgericht offenbar, das Verfahren einzustellen. Möglich wäre das, indem der Tatvorwurf auf ‚fahrlässige Tötung‘ herabgestuft würde. Dann könnte das Verfahren nach Paragraph 153a der Strafprozess-Ordnung eingestellt werden – vorausgesetzt, die Staatsanwaltschaft stimmt zu. Sie ist jetzt am Zug. Zur Frage, ob die Staatsanwaltschaft zustimmen soll oder nicht, erklärt der Fraktionsvorsitzende Matthias Güldner: „Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Bremer Staatsanwaltschaft dafür ihre Zustimmung gibt. Hier würde der Rechtsstaat, der für uns auch ein Menschenrechtsstaat ist, im Kern getroffen. Der Bundesgerichtshof hatte dem Bremer Gericht eine ganze Reihe an Rechtsfehlern vorgehalten und einen Freispruch des Angeklagten als ‚fast grotesk falsch‘ bezeichnet hatte. Die BGH-Richter haben die Bindungswirkung ihrer Urteile mit einem Ausrufezeichen versehen, wonach sich das Landgericht an die Vorgaben des Bundesgerichtshofes zu halten hat. Der BGH hatte mit aller Deutlichkeit unterstrichen, dass ein Schuldspruch wegen ‚Körperverletzung mit Todesfolge‘ angemessen ist. Ein unmenschlicher Brechmittel-Einsatz unter Zwang, in dessen Folge Laye-Alama Condé in staatlichem Gewahrsam gestorben ist, darf nicht zur Bagatelle gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft hat es jetzt in der Hand, das Vertrauen nicht nur der Angehörigen von Laye-Alama Condé, sondern auch aller anderen Menschen in die Bremer Justiz aufrechtzuerhalten. Aus dem damaligen politischen Skandal darf nicht auch noch ein Bremer Justizskandal werden.“