Aufenthalt in Gemeinschaftsunterkünften wird auf drei Monate verkürzt
Die Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften soll von zwölf auf drei Monate verkürzt werden. Die Ankündigung eines entsprechenden Konzeptes von Sozialsenatorin Anja Stahmann bewerten die Grünen positiv. Mit der angestrebten Verkürzung schöpft Bremen das bundesweit geltende Ausländerrecht komplett aus, das einen Mindestaufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen von drei Monaten vorschreibt. Dazu erklärt die integrationspolitische Sprecherin Zahra Mohammadzadeh: „Die Verkürzung der Aufenthaltsdauer ist ein wichtiger Schritt für die bessere Integration von Flüchtlingen in unserer Gesellschaft. Besonders für Familien mit Kindern oder auch ältere und traumatisierte Flüchtlinge kann die beengte Wohnsituation in den Übergangsheimen belastend sein. Sie sollen möglichst schnell in eine eigene Wohnung umziehen können. Es ist vorgesehen, den Umzug in normalen Wohnraum durch eine ambulante Betreuung zu unterstützten. Das entzerrt nicht nur die Situation in den Gemeinschaftsunterkünften. Der Umzug in die eigene Wohnung stärkt auch die Selbstständigkeit der betroffenen Menschen.“
Mit der geplanten Veränderung wird mehr Flexibilität hergestellt. „Flüchtlinge können dann nach drei Monaten eine eigene Wohnung suchen, sie müssen es jedoch nicht. Aber dass künftig die Möglichkeit besteht, bereits nach drei Monaten in die eigenen vier Wände umzuziehen, ist ein bedeutender Baustein einer humanitären Flüchtlingspolitik“, betont Zahra Mohammadzadeh.