Kein Generalverdacht bei binationalen Ehen

Die verdachtsunabhängige Befragung von binationalen Ehepaaren mithilfe eines umfangreichen Fragebogens ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen unzulässig. Dazu erklärt Björn Fecker, innenpolitischer Sprecher der Grünen: „Ich erwarte, dass das Innenressort das Urteil des Verwaltungsgerichts akzeptiert und keine weiteren Rechtsmittel einlegt. Das Urteil bestätigt unsere bisherige Auffassung und Kritik an der Befragung. Wer mit wem auf welcher Seite eines Bettes schläft, hat den Staat nicht zu interessieren. Ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre muss nun endlich beendet werden. Wir haben das Ressort aufgefordert, auf der kommenden Sitzung der Innendeputation am 27. Juni über das weitere Vorgehen zu berichten.“ „Es ist bedauerlich, dass es erst ein Gerichtsurteil braucht, um die bislang gängige Praxis der Ausländerbehörde zu beenden. Durch den Fragenkatalog sahen sich in der Vergangenheit alle binationalen Paare dem Generalverdacht der Scheinehe ausgesetzt. Mit einer derartigen Vorverurteilung muss jetzt ein für alle Mal Schluss sein“, so der innenpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Sükrü Senkal. Die migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Grünen, Zahra Mohammadzadeh, ergänzt: „Hinter dem Fragebogen steckt ein genereller Verdacht gegenüber binationalen Eheschließungen. Das künftige Verfahren muss sich am Urteil des Verwaltungsgerichts messen lassen. Wir gehen davon aus, dass die Befragung der Ausländerbehörde fortan nur noch erfolgen wird, wenn tatsächlich konkrete Anhaltspunkte auf eine sogenannte ‚Scheinehe‘ besteht. Außerdem muss bei einer Befragung mit Sprachschwierigkeiten ein Dolmetscher hinzugezogen werden.“