Erleichterte Auftragsvergabe für kleinere Betriebe

Die Grünen wollen die Wertgrenzen bei der öffentlichen Vergabe von Bauleistungen und Dienstleistungen moderat verändern. Einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Vergabegesetzes hat die Fraktion jetzt beschlossen. Demnach soll die Wertgrenze für die freihändige Vergabe von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben werden. Außerdem soll im Vergabegesetz ausdrücklich festgeschrieben werden, dass die jetzt gültigen Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen (20.000 bis 50.000 Euro bei Ausbaugewerken, Landschaftsbau, Straßenausstattung / 100.000 Euro übrige Gewerke / 150.000 Euro Tiefbau, Verkehrswege und Ingenieurbau) im Regelfall eingehalten werden sollen. Zu der Initiative erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher Ralph Saxe: „Gerade für kleinere Handwerksbetriebe sind die Aufträge mit geringerem Volumen interessant. Mit der etwas höheren Wertgrenze für die freihändige Vergabe wollen wir ein vereinfachtes Verfahren erreichen. Damit leisten wir einen Beitrag, um die kleineren Betriebe von Bürokratie zu entlasten.“ Die Regelung soll auf ein Jahr befristet werden. Zugleich fordern die Grünen eine Vereinheitlichung der Verfahren unterschiedlicher Vergabestellen, um auch so die bürokratischen Schwellen herabzusetzen. Ferner soll sich der Senat für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen, die sich an den Wertgrenzen des Bremischen Vergaberechts orientiert. In manchen Bundesländern gelten zurzeit noch immer die 2009 als Ausnahmeregelung beschlossenen höheren Wertgrenzen des ‚Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen‘, mit dem die Folgen der Wirtschaftskrise abgefedert werden sollten.