Ehegattennachzug erleichtern!
Die Grünen fordern die Rücknahme der seit 2007 geltenden Verschärfungen beim Ehegattennachzug: Der Nachzug von EhepartnerInnen und LebenspartnerInnen soll nicht mehr vom Nachweis im Ausland erworbener Deutsch-Kenntnisse abhängig gemacht werden. Dafür soll sich Bremen im Bundesrat einsetzen. Einen entsprechenden Antrag bereiten die Grünen vor. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin Sülmez Dogan: „Das Erlernen der deutschen Sprache ist selbstverständlich ein verpflichtender Baustein für die erfolgreiche Integration. Aber der Spracherwerb sollte hierzulande und nicht im Herkunftsland erfolgen. Das ist wesentlich leichter und weitaus weniger belastend für die Betroffenen. Die derzeit geltende Regelung führt in vielen Fällen zu erheblichen Eingriffen in das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf familiäres Zusammenleben und das Recht auf freie Partnerwahl. Der Spracherwerb im Ausland ist oft kaum möglich, da es z.B. in ländlichen Regionen an Angeboten fehlt. Vom Wohnort weit entfernt liegende Sprachkurse wiederum sind insbesondere für Schwangere und Mütter eine hohe Hürde. Zudem sind sie häufig mit hohen Kosten verbunden, die sich viele Menschen nicht leisten können. Die Folge der menschenunwürdigen Rechtslage ist: Familien müssen oft jahrelang getrennt voneinander leben. Das ist auch unter dem Aspekt des Kindeswohls inakzeptabel.“ Die Grünen wollen außerdem den Paragraphen streichen, der den Ehegattennachzug zu deutschen Staatsangehörigen an den Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts knüpft. „Diese Regelung verstößt aus unserer Sicht gegen das Recht auf Gleichbehandlung im Grundgesetz. Denn der Nachzug zu Deutschen wird anders behandelt als der Nachzug zu UnionsbürgerInnen. Während Ehegatten deutscher Staatsangehöriger vor der Einreise ihre Sprachkenntnisse nachweisen müssen, sind Ehegatten von UnionsbürgerInnen von dieser Verpflichtung befreit“, so Sülmez Dogan.