Deutschland hat sich verändert - nun muss endlich das Wahlrecht verändert werden

Die Ausweitung des aktiven und passiven Wahlrechts auf in Bremen lebende BürgerInnen ohne EU-Pass ist für die Beiräte-Wahlen verfassungskonform möglich. Ob EU-BürgerInnen künftig auch das Wahlrecht für den Landtag erhalten können, muss indes noch näher geprüft werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Sachverständigen Prof. Ulrich K. Preuß, das heute ebenso wie eine Expertise von Prof. Kyrill Schwarz im Ausschuss ‚Ausweitung des Wahlrechts‘ diskutiert wurde. Dazu erklärt Hermann Kuhn, Ausschussmitglied der Grünen: „Vor 20 Jahren hat das Bundesverfassungsgericht das Wahlrecht auf ‚Deutsche‘ eingeschränkt. Aber unser Land und die Lebensläufe vieler Menschen haben sich seither geändert. In Bremen leben viele Menschen ohne EU-Staatsangehörigkeit, die hier arbeiten, Steuern bezahlen, ihre Kinder in Kitas und Schulen schicken, im Verein aktiv sind. Sie sollen auch Einfluss auf Entscheidungen haben, die ihr Lebensumfeld prägen. Das bedeutet für uns, dass sie wenigstens die Beiräte wählen können. Die EU-BürgerInnen können bereits die Stadtbürgerschaft mitwählen, warum nicht auch den Landtag? Demokratie heißt für uns Teilhabe – und die kann nicht mehr am deutschen Pass enden. Das Wahlrecht würde die politische Teilhabe und die Identifikation der Menschen mit Bremen weiter fördern. Die Ausweitung des Wahlrechts ist sinnvoll und möglich. Klar ist auch, dass ein solcher Schritt verfassungsrechtlich umstritten ist. Deshalb wollen wir unsere Gesetzesvorschläge dem Bremer Staatsgerichtshof vorlegen. Damit wollen wir eine Überprüfung der Rechtsprechung auch des Bundesverfassungsgerichts anstoßen. Der Weg, den wir beschreiten, ist ungewiss. Aber wir sind den vielen BremerInnen, die hier seit Jahrzehnten leben und nicht wählen dürfen, diesen ernsthaften Versuch schuldig.“