Bremen ermöglicht Flüchtlingen mehr Teilhabe
Bremen will die Residenzpflicht für Asylsuchende lockern. Noch im Februar soll eine Vereinbarung zwischen dem Stadtstaat und Niedersachsen unterzeichnet werden, um den vorübergehenden Aufenthalt von Asylsuchenden auf dem Gebiet des jeweils anderen Landes zu erlauben. Damit nutzt Bremen konsequent den Spielraum, den das geänderte Asylverfahrensgesetz den Ländern bietet. Die Innendeputation hat dafür heute grünes Licht gegeben. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der Grünen, Björn Fecker: „Das ist ein wichtiger Schritt, um die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden auszuweiten. Wir wollen damit die soziale Isolation der betroffenen Menschen überwinden. Die Vereinbarung ermöglicht z.B. in Bremen lebenden Flüchtlingskindern, sich spontan mit Verwandten in Niedersachsen zu treffen.“ Die Grünen setzen sich weiterhin für eine vollständige Abschaffung der Residenzpflicht ein. Die migrations- und integrationspolitische Sprecherin Zahra Mohammadzadeh betont: „Menschen, die bei uns Schutz suchen, dürfen nicht länger ausgegrenzt und gegängelt werden. Eine bundeseinheitliche Regelung, die Asylsuchenden die bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht, ist längst überfällig.“ Die Residenzpflicht ist eine in Europa einmalige asyl- und aufenthaltsrechtliche Regelung: sie untersagt Asylsuchenden, ohne Erlaubnis der Behörden ihren Landkreis bzw. das Bundesland zu verlassen. Tun sie es doch, drohen ihnen Strafen bis zu einem Jahr Gefängnis. Eine Änderung des Asylverfahrensgesetzes ermöglicht es den Bundesländern inzwischen, im gegenseitigen Einvernehmen den vorübergehenden Aufenthalt im jeweils anderen Land zu erlauben.