Asbesterkrankungen: Beweislast endlich umkehren!
Anlässlich der heutigen Bremer Arbeitsschutzkonferenz von DGB und Arbeitnehmerkammer zum Recht der Berufskrankheiten erklärt Silvia Schön, Abgeordnete der Bürgerschaftsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN: „Die Beweislast bei Asbesterkrankungen muss endlich umgekehrt werden! Es kann nicht sein, dass schwerkranke Menschen in jahrelangen Verfahren um Entschädigung und Anerkennung kämpfen und dass sie von GutachterIn zu GutachterIn geschickt werden ohne klärendes Ergebnis.“ Menschen, die nach jahrelanger Arbeit an Asbesterkrankungen leiden, werden häufig nicht für ihre Krankheit entschädigt, da die Beweislast bei den ArbeitnehmerInnen liegt. Diese können häufig nicht nachweisen, dass ihre Erkrankung durch die Arbeit entstanden ist, weil es 40 Jahre dauern kann, bis die Krankheit ausbricht. Auch fehlen häufig die nötigen Unterlagen des ehemaligen Arbeitgebers. Silvia Schön weiter: „Der Schutz von ArbeitnehmerInnen ist für uns Grüne ein zentrales Anliegen. Wir werden daher nicht locker lassen und uns auf Bundesebene weiter für eine Beweislastumkehr einsetzen. Dafür muss das Sozialgesetzbuch VII entsprechend geändert werden. Von der schwarz-gelben Bundesregierung ist hier aber keine Hilfe zu erwarten. Das hat sich in den letzten Jahren immer wieder gezeigt. Deshalb setzen wir nun ab 2013 auf neue rot-grüne Mehrheiten im Bund.“