Zeugen Jehovas: Verleihung der Körperschaftsrechte abgelehnt
Zeugen Jehovas: Verleihung der Körperschaftsrechte abgelehnt
Der Rechtsausschuss lehnt es ab, den Zeugen Jehovas die Körperschaftsrechte zu verleihen. Eine entsprechende Empfehlung ans Parlament hat der Ausschuss heute mit großer Mehrheit beschlossen. Dazu erklärt der rechtspolitische Sprecher Horst Frehe: „Die Zeugen Jehovas bieten aus unserer Sicht nicht die nötige Gewähr der Rechtstreue. In dieser Auffassung hat uns die große Anhörung u.a. von Zeugen Jehovas, AussteigerInnen, Ärzten und Verfassungsjuristen bestärkt. Die Zeugen Jehovas verstoßen demnach in generalisierender Weise gegen elementare Grundrechte. Indem die Zeugen Jehovas z.B. den Kontakt mit ausgetretenen Ehepartnern verbieten, beeinträchtigen sie den Schutz von Ehe und Familie. Der Kontaktabbruch treibt die Betroffenen in seelische Konflikte. Mit der Ablehnung von Bluttransfusionen gefährden die Zeugen Jehovas auch Leib und Leben minderjähriger Kinder und Jugendlicher. Das ist mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar. Insbesondere bei der Geburt ist eine erheblich höhere Müttersterblichkeit als bei anderen Religionsgemeinschaften zu verzeichnen. Die sogenannten Verbindungskomitees üben vor einer Operation offenbar einen derartigen Druck auf die Mitglieder aus, dass Zweifel bestehen, ob die Verweigerung der Bluttransfusion noch als Patientenverfügung betrachtet werden kann und beachtet werden muss. Auf jeden Fall gefährden die Zeugen Jehovas Leib und Leben ihrer Mitglieder.“
Die Religionsfreiheit der Zeugen Jehovas wird durch die Ablehnung der Körperschaftsrechte nicht eingeschränkt, wie der kirchenpolitische Sprecher Frank Willmann betont. Klar ist für ihn: „Eine zentral gesteuerte Glaubensgemeinschaft, die ihre Mitglieder in der Wahrnehmung ihrer Grundrechte einschränkt, darf nicht noch mit der Anerkennung als öffentlich-rechtliche Körperschaft geadelt werden.“