Staatsgerichtshof bestätigt effektiv umgesetzten Konsolidierungsweg
Staatsgerichtshof bestätigt effektiv umgesetzten Konsolidierungsweg
Der Staatsgerichtshof hat heute mit seinem einstimmigen Urteil klargestellt, dass der Haushalt 2011 verfassungskonform ist. Dazu erklärt Fraktionsvorsitzender Matthias Güldner: „Der Staatsgerichtshof hat bestätigt, dass wir mit dem Haushalt 2011 den Konsolidierungsweg erfolgreich eingeschlagen haben. Bremen befindet sich in einer anerkannten extremen Haushaltsnotlage. Wir haben uns in der Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund verpflichtet, die Schuldenbremse einzuhalten und das Haushaltsdefizit bis 2020 komplett abzubauen. Der Stabilitätsrat überwacht das jährlich. Eine zeitlich begrenzte und kontrollierte Überschreitung der Kreditobergrenze ist zulässig. Die erhöhte Nettokreditaufnahme war unvermeidlich, um die staatlichen Aufgaben zu erfüllen. CDU und FDP sind mit ihrer Klage auf ganzer Linie gescheitert.“
Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher Hermann Kuhn ergänzt: „Das heutige Urteil ist das Gegenteil eines Freibriefes für Schuldenmachen. Entscheidend ist, dass die Kreditaufnahme nicht die in der Verwaltungsvereinbarung festgelegte Kreditobergrenze übersteigt. Der Konsolidierungsplan sieht die jährlichen Abbauschritte bis 2019 vor. Diese Koalition hat den ersten Schritt gemacht und wird auch die folgenden Schritte machen. Daran werden wir uns messen lassen. In der Landeshaushaltsordnung ist bereits eine Verpflichtung enthalten, die festgelegten Obergrenzen des strukturellen Finanzierungsdefizits einzuhalten. Wir werden auch für die Landesverfassung eine dauerhafte Regelung erarbeiten.“