Schulz-Wechsel: Verwaltungsgerichtsurteil missachtet?

Schulz-Wechsel: Verwaltungsgerichtsurteil missachtet?

Nach Medienberichten will der amtierende Bremerhavener Oberbürgermeister Schulz nicht in den Justizdienst zurückkehren, sondern in eine Rechtsanwaltskanzlei wechseln. Dazu erklärt Fraktionsvorsitzender Matthias Güldner: „Das nährt den Verdacht, dass das Bremer Verwaltungsgericht und die Öffentlichkeit getäuscht worden sind. Die beim Bremer Innensenator angesiedelte Kommunalaufsicht muss jetzt dringend prüfen, ob Schulz‘ inthronisierter Nachfolger Melf Grantz das Amt des Oberbürgermeisters übernehmen darf. Wir haben da ernsthafte Zweifel. Grantz darf das Amt nach unserem Verständnis des Urteils nur übernehmen, wenn Schulz auch tatsächlich in den Justizdienst zurückkehrt. Der Magistrat muss jetzt mit der nötigen Korrektheit prüfen, ob der Beurlaubungsbeschluss für Schulz überhaupt bestehen bleiben darf. Wir bedauern, wie in Bremerhaven das Ansehen des Bürgermeisteramtes beschädigt und demokratische Gepflogenheiten missachtet werden.“