Landesdatenschutzbeauftragte soll 'Schultrojaner' prüfen

Landesdatenschutzbeauftragte soll 'Schultrojaner' prüfen

Der sogenannte ‚Schultrojaner‘ soll von der Landesdatenschutzbeauftragten überprüft werden, ehe er auch nur auf einem Schulrechner installiert wird. Zudem wird die Personalvertretung einbezogen. Das geht aus der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor. Dazu erklärt der datenschutzpolitische Sprecher Mustafa Öztürk: „Die Grünen haben die Überprüfung durch die Datenschutzbeauftragte eingefordert. Das hat der Senat jetzt zugesichert. Beim Einsatz dieses digitalen Spürhundes darf keine Schule und keine Lehrkraft unter Generalverdacht gestellt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Spähsoftware der Verlage einer datenschutzrechtlichen Prüfung standhält und kein Datenmissbrauch vorprogrammiert ist. Wir erwarten, dass die Kultusministerkonferenz die Vereinbarung mit den Verlagen und Verwertungsgesellschaften nachverhandelt. Dabei muss ein zeitgemäßer Unterricht besser sichergestellt und zugleich das Urheberrecht geschützt werden.“

Für einen Vertrag 2.0 spricht sich auch die bildungspolitische Sprecherin der Grünen, Sülmez Dogan, aus: „Die bisherige Vereinbarung ist nicht zeitgemäß. Wenn Lehrkräften jegliche Verwendung digitalisierter Kopien untersagt wird, erschwert das den Unterricht mit modernen Medien. Es muss einen Vertrag geben, der auch die Digitalisierung besser regelt. Wer von den LehrerInnen modernen Unterricht einfordert, muss ihnen auch die rechtlichen Möglichkeiten geben.“