Grüne: Radikalenerlass in Bremen aufheben!

Grüne: Radikalenerlass in Bremen aufheben!

Die Grünen wollen den Radikalenerlass in Bremen aufheben. Einen entsprechenden Antrag hat die Fraktion nun auf den Weg gebracht. Dazu erklärt der für den Öffentlichen Dienst zuständige Bürgerschaftsabgeordnete Hermann Kuhn: „Es ist an der Zeit endlich mit diesem Relikt aus den bleiernen Jahren der Bundesrepublik aufzuräumen. Der Radikalenerlass war ein politischer Fehler. Nach dem Radikalenerlass wird nicht konkretes Handeln der Beschäftigten im öffentlichen Dienst beurteilt, sondern ihre vermutete Gesinnung. Diese Gesinnungsschnüffelei ist mit demokratischen Rechten nicht vereinbar. Mit der Aufhebung der Bremer Regelungen machen wir klar deutlich: im öffentlichen Dienst in Bremen zählen Demokratie und Meinungsfreiheit. Die Richtlinien des Radikalenerlasses werden hier ohnehin seit Jahren nicht mehr angewendet.“

In Bremen wurden in Folge des Radikalenerlasses vom Januar 1972, den der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder unter dem Titel ‚Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst‘ beschlossen hatten, die „Richtlinien über das Verfahren bei Feststellung des Erfordernisses der Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst“ in Kraft gesetzt. Auf dieser Grundlage sind vor allem in den 70er und 80er Jahren mindestens 70 im öffentlichen Dienst Beschäftigte bzw. BewerberInnen an der Ausübung ihres Berufes gehindert worden. Dieser Bremer Radikalenerlass ist bis heute formal in Kraft.