Grüne: Aufenthaltsgesetz entschärfen
Grüne: Aufenthaltsgesetz entschärfen
Wie hat sich die Verschärfung des Aufenthaltsgesetzes durch den Bund auf die Situation von ausländischen Jugendlichen und Heranwachsenden in Bremen ausgewirkt? Das wollten die Grünen mit einer Kleinen Anfrage an den Senat in Erfahrung bringen. Aus der jetzt vorliegenden Antwort geht hervor, dass seit September 2011 insgesamt 112 sogenannte "gut integrierte" Jugendliche und Heranwachsende unabhängig vom Aufenthaltsrecht der Eltern eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben. Weitere 124 Kinder können mit der entsprechenden Erlaubnis rechnen, sobald sie einen Nationalpass besitzen. Daneben werden derzeit 748 Anträge noch nach dem alten, großzügigeren bremischen Erlass geprüft. Dazu erklärt Zahra Mohammadzadeh, integrations- und migrationspolitische Sprecherin der Grünen: "Die auf Bundesebene beschlossenen Neuregelung des Aufenthaltsgesetzes darf sich nicht nachteilig auswirken. Die zuständigen Bremer Behörden müssen alle Spielräume ausnutzen und die neuen Bundes-Regelungen möglichst großzügig zugunsten der Jugendlichen und jungen Erwachsenen auslegen, damit diese eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Die Zahlen belegen, dass wir uns auf einem guten Weg befinden. Es bleibt aber weiterhin viel zu tun. Denn hinter den Zahlen stehen immer menschliche Schicksale. Die Betroffenen brauchen unsere Hilfe, damit sie eine Perspektive finden. Wir gehen davon aus, dass sich der Innensenator auf Bundesebene im Rahmen der Innenministerkonferenz für eine Entschärfung des Aufenthaltsgesetzes einsetzen wird."
Auf Initiative der Grünen war das Aufenthaltsgesetz in Bremen aus humanitären Gründen geändert worden. Demnach sollten Kinder von Eltern, die in Deutschland kein Aufenthaltsrecht besitzen, aber schon seit Jahren in Bremen leben und gut integriert sind, die Chance auf einen dauerhaften Aufenthalt in Bremen erhalten. Auf Grundlage der Bremer Initiative war es auch auf Bundesebene zu einer Neuregelung insbesondere des Paragrafen 25a gekommen, der die Bremer Regelung ablöste. Dabei wurden Einzelheiten anders als im Bremer Erlass strenger geregelt.